Abituraufgaben 2022 Haupt- und Nachschreibtermin Geographie
die Abituraufgaben 2022 des Haut- und Nachschreibtermins im Fach Geographie inkl. der zugehörigen Erwartungshorizonte
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Date29. August 2022
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Oct. 1, 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie m…
To
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Details
- From
- << Name Not Public >>
- Subject
- Abituraufgaben 2022 Haupt- und Nachschreibtermin Geographie [#258017]
- Date
- Aug. 29, 2022, 8:49 p.m.
- To
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Abituraufgaben 2022 des Haut- und Nachschreibtermins im Fach Geographie inkl. der zugehörigen Erwartungshorizonte
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Anfragenr: 258017
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/258017/
Postanschrift
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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<< Adresse entfernt >>
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Kind Regards,
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
- From
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Subject
- Empfangsbestätigung
- Date
- Aug. 29, 2022, 8:50 p.m.
- Status
- Awaiting response
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann.
Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Dorothee Feller oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre.
Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden.
Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW [geschwärzt] [258017] - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) auf Zugang zu zentral ges…
- From
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Subject
- AW [geschwärzt] [258017] - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) auf Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren; Abitur EK 2022, 30.08.2022
- Date
- Aug. 30, 2022, 2:50 p.m.
- Status
- Awaiting response
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Sehr [geschwärzt], [geschwärzt],
Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren.
Die Aufgaben der zentralgestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.
Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.
Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen zur Verfügung stellen zu können, bitte ich Sie daher, dem Ministerium für Schule und Bildung Ihre persönliche E-Mail-Adresse sowie Ihre Postanschrift mit entsprechendem Betreff gesondert an: [geschwärzt]<[geschwärzt]> mitzuteilen oder per Post an das:
Ministerium für Schule und Bildung NRW
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post an
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
erhalten, dann senden Sie mir eine kurze Nachricht.
Auch sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag auf Informationszugang inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So muss die Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete Person zu ermöglichen.
Zudem handelt es sich bei der Beantwortung Ihres Antrags um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG) ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Die Bekanntgabe des verfahrensbeendenden Bescheids muss verlässlich und nachweisbar sein. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Bei einer E-Mail-Nachricht an ein öffentliches Internetportal ist dieser Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar.
Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheits-gesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt]
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AW: AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [258017] - Ihr Antrag nach § 4 Inform…
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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- << Name Not Public >>
- Subject
- AW: AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [258017] - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) auf Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren; Abitur EK 2022, 30.08.2022 [#258017]
- Date
- Aug. 30, 2022, 4:05 p.m.
- To
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- email was sent successfully.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Gerne nennen ich Ihnen meine Mailadresse und meine Anschrift:
<<E-Mail-Adresse>>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
Bitte senden Sie die Dateien an meine Mailadresse. Wenn nötig, wie auch schon in der Vergangenheit verschlüsselt über eine Cloud. Meine Anfrage schalte ich nun aber auch auf "nicht öffentlich" um. Sie könnten also auch über das Portal FragDenStaat antworten. Für mich ist das aber nicht wichtig.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >>
Ihre Antwort auf meinen Anfrage über FragDen Staat [#258017] vom 30.08.2022, 14:51 Uhr:
Sehr << Antragsteller:in >>
Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren.
Die Aufgaben der zentralgestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.
Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.
Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen zur Verfügung stellen zu können, bitte ich Sie daher, dem Ministerium für Schule und Bildung Ihre persönliche E-Mail-Adresse sowie Ihre Postanschrift mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mitzuteilen oder per Post an das:
Ministerium für Schule und Bildung NRW
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post an
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
erhalten, dann senden Sie mir eine kurze Nachricht.
Auch sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag auf Informationszugang inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So muss die Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete Person zu ermöglichen.
Zudem handelt es sich bei der Beantwortung Ihres Antrags um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG) ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Die Bekanntgabe des verfahrensbeendenden Bescheids muss verlässlich und nachweisbar sein. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Bei einer E-Mail-Nachricht an ein öffentliches Internetportal ist dieser Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar.
Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheits-gesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Heinz Hermes
Referat 521
Gymnasium, Gymnasiale Oberstufe,
Gymnasiale Schulaufsicht, Kunst, Musik,
Sport in Bildungsgängen zur Hochschulreife
Referat 525
Zentrale Prüfungen Abitur, Waldorfschulen,
Deutsch, Philosophie, Religionslehre
Ministerium für Schule und
Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Telefon
0211/5867-3370
E-Mail
<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
De-Mail
<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
E-Mail verschlüsselt/signiert
<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
Internet
www.schulministerium.nrw<http://www.schulministerium.nrw/>.
Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten<https://www.schulministerium.nrw.de/d...> sowie vor dem Besuch unserer
Social-Media-Kanäle unsere Datenschutzhinweise<https://www.schulministerium.nrw.de/d...>.
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[cid:image006.png@01D7F58F.B09433B0]<https://www.schulministerium.nrw.de/>
Zeige die zitierte Nachricht an-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: << Antragsteller:in >>
Gesendet: Montag, 29. August 2022 20:50
An: Poststelle MSB <<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>>
Betreff: Abituraufgaben 2022 Haupt- und Nachschreibtermin Geographie [#258017]
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Abituraufgaben 2022 des Haut- und Nachschreibtermins im Fach Geographie inkl. der zugehörigen Erwartungshorizonte
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >>
Anfragenr: 258017
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/anfrage/25801...
Postanschrift
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Anfragenr: 258017
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/anfrage/258017/upload/61a72da538031c9c3af504df3dc1dad1a4a7bcf1/
Postanschrift
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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<< Name Not Public >>
AW: AW << Adresse entfernt >> [258017] - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)…
To
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Details
- From
- << Name Not Public >>
- Subject
- AW: AW << Adresse entfernt >> [258017] - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) auf Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren; Abitur EK 2022, 30.08.2022 [#258017]
- Date
- Aug. 30, 2022, 4:14 p.m.
- To
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Sehr geehrte Damen und Herren,
leider musste ich gerade lernen, dass ich meine Anfrage im den Portal "FragDenStaat" im nachhinein nicht "Nicht öffentlich" stellen kann. Somit bleibt dann nur noch die direkt Zusendung. Senden Sie bitte also die Dateien an meine Mailadresse:
<<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >>
Anfragenr: 258017
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/258017/
Postanschrift
<< Adresse entfernt >>
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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