Abschaffung der Maskenpflicht an Schulen

Sämtliche vorliegenden Dokumente in Bezug auf die Entscheidung die Maskenpflicht ab dem 02.11.2021 an Schulen abzuschaffen bzw. einzuschränken. Insbesondere
- E-Mails, Briefe und sonstige Korrespondenz innerhalb der Behörde sowie mit den an der Entscheidung beteiligten Behörden.
- sämtliche internen Weisungen, Erlasse und Richtlinien
- sämtliche wissenschaftlichen Erkenntnissen, Studien, Abstimmung, Einschätzungen auf deren Grundlage die Entscheidung getroffen wurde

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    29. October 2021
  • Due date
    July 12, 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
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Subject
Abschaffung der Maskenpflicht an Schulen [#231967]
Date
Oct. 29, 2021, 7:32 a.m.
To
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche vorliegenden Dokumente in Bezug auf die Entscheidung die Maskenpflicht ab dem 02.11.2021 an Schulen abzuschaffen bzw. einzuschränken. Insbesondere - E-Mails, Briefe und sonstige Korrespondenz innerhalb der Behörde sowie mit den an der Entscheidung beteiligten Behörden. - sämtliche internen Weisungen, Erlasse und Richtlinien - sämtliche wissenschaftlichen Erkenntnissen, Studien, Abstimmung, Einschätzungen auf deren Grundlage die Entscheidung getroffen wurde
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231967/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Subject
Empfangsbestätigung
Date
Oct. 29, 2021, 7:32 a.m.
Status
Awaiting response
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in Ihr im Betreff genannter Antrag ist im Ministerium für Schule und Bildung NRW am 29.10.202…
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Subject
Abschaffung der Maskenpflicht an Schulen [#231967]; Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 29. Oktober 2021
Date
Nov. 22, 2021, 2:41 p.m.
Status
Awaiting response
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Sehr Antragsteller/in Ihr im Betreff genannter Antrag ist im Ministerium für Schule und Bildung NRW am 29.10.2021 als E-Mail eingegangen. Aufgrund des zurzeit besonders hohen Postaufkommens zum Thema Corona ist es nicht immer möglich, die Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern zeitnah zu beantworten. Auch in Ihrem Fall ist es dadurch zu Verzögerungen gekommen, wofür ich um Verständnis bitte. Ich werde so zeitnah wie möglich auf Ihren Antrag zurückkommen. Bis dahin bitte ich Sie noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschaffung der Maskenpflicht an Schulen“ vom …
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AW: Abschaffung der Maskenpflicht an Schulen [#231967]; Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 29. Oktober 2021 [#231967]
Date
May 22, 2022, 7:10 a.m.
To
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschaffung der Maskenpflicht an Schulen“ vom 29.10.2021 (#231967) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 173 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre bisher gezeigte Geduld . Gern infor…
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Subject
Abschaffung der Maskenpflicht an Schulen [#231967]; Ihre E-Mail vom 22. Mai 2022
Date
May 27, 2022, 12:15 p.m.
Status
Awaiting response
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre bisher gezeigte Geduld . Gern informiere ich Sie Ihrer Bitte entsprechend über den aktuellen Sachstand. Vor Versendung des Antwortschreibens zu Ihrem Antrag bedarf es einer Vorlage bei Herrn Staatssekretär Richter. Der diesbezügliche Rücklauf ist meinerseits abzuwarten. Daher muss ich Sie noch einmal um Geduld bitten. Ich bitte Sie darüber hinaus darum, die Ihnen versehentlich übermittelte E-Mail umgehend im Portal zu löschen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügtes Schreiben nebst Anlagen übersende ich in oben bezeichneter An…
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Subject
Abschaffung der Maskenpflicht an Schulen [#231967]
Date
June 17, 2022, 11:05 a.m.
Status
Request resolved
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügtes Schreiben nebst Anlagen übersende ich in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen

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