Aktenzeichen zum Breitbandausbau im Kreis Coesfeld

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Liste mit allen Aktennummern, -zeichen und den zugehörigen Aktentiteln zum Thema Breitbandausbau im Kreis Coesfeld, mit besonderem Augenmerk auf den Aufbau eines Glasfasernetzes

Diese Anzeige wurde unter dem Aktenzeichen [#7631] an die Stadt Coesfeld geschickt, aber da das Anliegen inhaltlich nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Coesfeld fällt wurde meine Anfrage seinerzeit an sie weitergeleitet.

Den bisherigen Schriftverkehr können sie unter folgender URL einsehen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenzeichen-zum-breitbandausbau-im-kreis-coesfeld/

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  • Date
    13. November 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste mit allen …
From
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Subject
Aktenzeichen zum Breitbandausbau im Kreis Coesfeld [#7980]
Date
Nov. 13, 2014, 7:51 p.m.
To
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste mit allen Aktennummern, -zeichen und den zugehörigen Aktentiteln zum Thema Breitbandausbau im Kreis Coesfeld, mit besonderem Augenmerk auf den Aufbau eines Glasfasernetzes Diese Anzeige wurde unter dem Aktenzeichen [#7631] an die Stadt Coesfeld geschickt, aber da das Anliegen inhaltlich nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Coesfeld fällt wurde meine Anfrage seinerzeit an sie weitergeleitet. Den bisherigen Schriftverkehr können sie unter folgender URL einsehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenzeichen-zum-breitbandausbau-im-kreis-coesfeld/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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