Analyse zu Corona-Maßnahmen durch Oberregierungsrat Herrn Stefan Krohn

eine Kopie der Ausarbeitung von Herrn Kohn. Aus den Berichterstattungen weiß ich, dass Herr Kohn nicht offiziell beauftragt war die Corona-Maßnahmen kritisch zu hinterfragen, trotzdem hoffe ich, dass Sie die Ausarbeitung von Herrn Kohn der Öffentlichkeit zugänglich machen.

In der Corona-Krise ist bei vielen Bürgern und Bürgerinnen der Eindruck entstanden, dass die Faktenbasierung der Entscheidungsgrundlagen, Angemessenheit der Maßnahmen, sowie Transparenz und legislative Kontrolle unzulässig beschränkt wurden. Wenn die Ausarbeitung nicht oder nur in Teilen öffentlich zugänglich gemacht wird, bietet man ggf. Gruppierungen einen Nährboden, denen man eigentlich keinen Nährboden bieten wollte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank

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  • Date
    15. May 2020
  • Due date
    June 17, 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Kopie der Ausa…
To Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
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Subject
Analyse zu Corona-Maßnahmen durch Oberregierungsrat Herrn Stefan Krohn [#186736]
Date
May 15, 2020, 9:30 a.m.
To
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Kopie der Ausarbeitung von Herrn Kohn. Aus den Berichterstattungen weiß ich, dass Herr Kohn nicht offiziell beauftragt war die Corona-Maßnahmen kritisch zu hinterfragen, trotzdem hoffe ich, dass Sie die Ausarbeitung von Herrn Kohn der Öffentlichkeit zugänglich machen. In der Corona-Krise ist bei vielen Bürgern und Bürgerinnen der Eindruck entstanden, dass die Faktenbasierung der Entscheidungsgrundlagen, Angemessenheit der Maßnahmen, sowie Transparenz und legislative Kontrolle unzulässig beschränkt wurden. Wenn die Ausarbeitung nicht oder nur in Teilen öffentlich zugänglich gemacht wird, bietet man ggf. Gruppierungen einen Nährboden, denen man eigentlich keinen Nährboden bieten wollte. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186736 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186736 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Analyse zu Corona-Maßnahmen durch Oberregierungs…
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Subject
AW: Analyse zu Corona-Maßnahmen durch Oberregierungsrat Herrn Stefan Krohn [#186736]
Date
June 17, 2020, 9 a.m.
To
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Analyse zu Corona-Maßnahmen durch Oberregierungsrat Herrn Stefan Krohn“ vom 15.05.2020 (#186736) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dr. Antragsteller/in Böttcher Anfragenr: 186736 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186736/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Date
June 23, 2020
Status
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