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Anfrage um Informationen bzgl. des EuGH Urteils vom 19.11.2020 (C-238/19)
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sämtliche Informationen zum Umgang des BMI und des BAMF mit dem Urteil des EuGH vom 19.11.2020 (Aktenzeichen: C‑238/19)
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Date4. December 2020
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Jan. 6, 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informati…
To
Bundesministerium des Innern und für Heimat
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- From
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- Subject
- Anfrage um Informationen bzgl. des EuGH Urteils vom 19.11.2020 (C-238/19) [#204944]
- Date
- Dec. 4, 2020, 10:02 a.m.
- To
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Status
- Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen zum Umgang des BMI und des BAMF mit dem Urteil des EuGH vom 19.11.2020 (Aktenzeichen: C‑238/19)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 204944
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/204944/
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Kind Regards,
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Referat Z II 4 - Az.: Z II 4-13002/4#2746
Sehr geehrteAntragstel…
- From
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Subject
- Anfrage um Informationen bzgl. des EuGH Urteils vom 19.11.2020 (C-238/19) [#204944]
- Date
- Dec. 4, 2020, 2:22 p.m.
- Status
- Awaiting response
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Referat Z II 4 - Az.: Z II 4-13002/4#2746
Sehr geehrteAntragsteller/in
leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift bzw. eine persönliche E-Mail Adresse mitzuteilen. Sie können diese zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> senden.
Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in
Meine Mailadresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>
Bitte senden Sie mir die An…
To
Bundesministerium des Innern und für Heimat
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- << Name Not Public >>
- Subject
- AW: Anfrage um Informationen bzgl. des EuGH Urteils vom 19.11.2020 (C-238/19) [#204944]
- Date
- Dec. 7, 2020, 9:45 a.m.
- To
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Status
- email was sent successfully.
Sehr geehrteAntragsteller/in
Meine Mailadresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>
Bitte senden Sie mir die Antwort dorthin zu.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 204944
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/204944/
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
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ZII4-13002/4#2746
Sehr geehrteAntragsteller/in
wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, ist der Zeitpunkt der Bekan…
- From
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Subject
- AW: Anfrage um Informationen bzgl. des EuGH Urteils vom 19.11.2020 (C-238/19) [#204944] - (#2746)
- Date
- Dec. 7, 2020, 11:37 a.m.
- Status
- Awaiting response
ZII4-13002/4#2746
Sehr geehrteAntragsteller/in
wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe eines IFG-Bescheides an Sie persönlich bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite "FragdenStaat.de" nicht sichergestellt. Es versteht sich von selbst, dass eine E-Mail-Adresse, die extra dafür generiert wurde, Antworten direkt wieder auf die "FragdenStaat.de" Adresse "umzuleiten" (Aliasadresse) die Voraussetzung einer persönlichen E-Mail-Adresse nicht erfüllt.
Das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antragstellung nicht vor. Dies ist jedoch der Fall, wenn von dem Antragsteller lediglich der vermutliche Name bekannt ist. Ich bitte um Verständnis, dass ich die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang einer Postanschrift aussetze.
Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in
Bitte schicken Sie mir die Antwort an folgende Emailadresse: <<E-Mail-Adresse&…
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
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- From
- << Name Not Public >>
- Subject
- AW: Anfrage um Informationen bzgl. des EuGH Urteils vom 19.11.2020 (C-238/19) [#204944] - (#2746) [#204944]
- Date
- Dec. 7, 2020, 12:28 p.m.
- To
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Status
- email was sent successfully.
Sehr geehrteAntragsteller/in
Bitte schicken Sie mir die Antwort an folgende Emailadresse: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 204944
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/204944/
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
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- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Via
- postal mail
- Subject
- Date
- Dec. 17, 2020
- Status
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