Ankunftszeiten des RE50/51 von Fulda nach Frankfurt am 20. Februar 2025

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wie lautete die konkrete Ankunftszeit des Regionalzuges RE50/51 in Frankfurt, der am 20. Februar 2025 Fulda HFB um 20:07 Uhr verlassen hat.
Nennen Sie bitte alle Ankunftszeiten in Frankfurt inkl. der Verspätungszeit, bezüglich dieser Fahrt.
Soweit mehrere Stationen in Frankfurt in Betracht kommen, erbitte ich die Auskunft für jede Station.
Soweit diese Information elektronisch abrufbar ist, bitte ich um Mitteilung wo diese zu finden ist.

Awaiting response

  • Date
    27. February 2025
  • Due date
    March 29, 2025
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie lautete die konkrete Ankunftszeit…
To DB Regio AG Details
From
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Subject
Ankunftszeiten des RE50/51 von Fulda nach Frankfurt am 20. Februar 2025 [#328606]
Date
Feb. 27, 2025, 1:37 p.m.
To
DB Regio AG
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie lautete die konkrete Ankunftszeit des Regionalzuges RE50/51 in Frankfurt, der am 20. Februar 2025 Fulda HFB um 20:07 Uhr verlassen hat. Nennen Sie bitte alle Ankunftszeiten in Frankfurt inkl. der Verspätungszeit, bezüglich dieser Fahrt. Soweit mehrere Stationen in Frankfurt in Betracht kommen, erbitte ich die Auskunft für jede Station. Soweit diese Information elektronisch abrufbar ist, bitte ich um Mitteilung wo diese zu finden ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 328606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/328606/
Kind Regards, << Name Not Public >>
DB Regio AG
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie, dass Sie uns unter der gewählten E-Mail-Adresse nicht erreiche…
From
DB Regio AG
Subject
Automatic reply: Ankunftszeiten des RE50/51 von Fulda nach Frankfurt am 20. Februar 2025 [#328606]
Date
Feb. 27, 2025, 1:37 p.m.
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie, dass Sie uns unter der gewählten E-Mail-Adresse nicht erreichen können. Ihre Nachricht wird automatisch gelöscht. Sie haben Anfragen, Anmerkungen, Lob oder Kritik zum Nahverkehr der DB Regio AG? Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular, das Sie über diesen Link<https://www.bahn.de/kontakt/kundendialog_regio> erreichen. Sie sind Opfer einer Straftat geworden und möchten Überwachungsvideos einsehen? Die Sicherung / Auswertung der Videodaten erfolgt ausschließlich nach Anforderung durch die zuständige Ermittlungsbehörde für den jeweils definierten Ereignisfall. Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, bedauern wir dies ausdrücklich und empfehlen Ihnen insoweit die unverzügliche Stellung eines Strafantrages bei der zuständigen Bundespolizeiunter Verweis auf die möglicherweise vorhanden Videoüberwachungsdaten. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Videodaten i. d. R. automatisch binnen 72h nach Aufzeichnung gelöscht werden. Sie haben Fragen zum Thema Rechnungen, Mahnungen etc. oder wollen Lieferant werden? Dann finden Sie auf den Seiten des Lieferantenportals der Deutschen Bahn<https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten> alle weiteren Informationen. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Nachricht ist. Mit freundlichen Grüßen