Anzahl der durch Geimpfte bzw. Genesene verursachten COVID-19 Infektionen

Vor dem Hintergrund der drastischen Einschränkung von Grundrechten ist es elementar festzustellen, welche Gefahr von gegen COVID-19 geimpften Personen und von COVID-19 bereits wieder genesenen Personen für die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland ausgeht. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit grundrechtseinschränkender Maßnahmen im Giesskannenprinzip wäre ohne Einbeziehung dieser Zahlen nicht seriös.
Nach einem Zeitraum von über einem Jahr der Pandemie müssen die Gesundheitsbehörden über im Rahmen der Kontaktnachverfolgung erhobenen Zahlen verfügen die eine Prüfung zulassen, ob

1. gg. COVID-19 geimpfte Personen oder bereits von COVID-19 genesene Personen bis dahin gesunde Menschen mit dem COVID-19 Virus infiziert haben und wenn ja, ob es

2. dadurch zu schweren Infektionen ( Krankenhausaufenthalte und/oder Todesfälle) gekommen ist, für die diese Personen ursächlich waren.

Ich bitte um Mitteilung dieser Information für die Bundesrepublik Deutschland, aufgegliedert in die Bundesländer sowie Städte und Land/Stadtkreise.

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  • Date
    23. March 2021
  • Due date
    April 27, 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vor dem Hintergrund der dr…
To Bundesministerium für Gesundheit Details
From
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Subject
Anzahl der durch Geimpfte bzw. Genesene verursachten COVID-19 Infektionen [#216322]
Date
March 23, 2021, 7:17 a.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor dem Hintergrund der drastischen Einschränkung von Grundrechten ist es elementar festzustellen, welche Gefahr von gegen COVID-19 geimpften Personen und von COVID-19 bereits wieder genesenen Personen für die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland ausgeht. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit grundrechtseinschränkender Maßnahmen im Giesskannenprinzip wäre ohne Einbeziehung dieser Zahlen nicht seriös. Nach einem Zeitraum von über einem Jahr der Pandemie müssen die Gesundheitsbehörden über im Rahmen der Kontaktnachverfolgung erhobenen Zahlen verfügen die eine Prüfung zulassen, ob 1. gg. COVID-19 geimpfte Personen oder bereits von COVID-19 genesene Personen bis dahin gesunde Menschen mit dem COVID-19 Virus infiziert haben und wenn ja, ob es 2. dadurch zu schweren Infektionen ( Krankenhausaufenthalte und/oder Todesfälle) gekommen ist, für die diese Personen ursächlich waren. Ich bitte um Mitteilung dieser Information für die Bundesrepublik Deutschland, aufgegliedert in die Bundesländer sowie Städte und Land/Stadtkreise.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216322/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kind Regards, << Name Not Public >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermi…
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
AW: Anzahl der durch Geimpfte bzw. Genesene verursachten COVID-19 Infektionen [#216322]
Date
March 25, 2021, 1:15 p.m.
Status
Awaiting response
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Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug zu Ihrem u.a. IFG Antrag und teile folgendes mit: Die Frage kann nur au…
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
AW: Anzahl der durch Geimpfte bzw. Genesene verursachten COVID-19 Infektionen [#216322]
Date
April 6, 2021, 1:13 p.m.
Status
Request resolved
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1.6 KB


Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug zu Ihrem u.a. IFG Antrag und teile folgendes mit: Die Frage kann nur auf dem aktuellen Stand der Forschung beantwortet werden. Dieser wird regelmäßig bewertet, lässt aber noch keine fundierten Aussagen zu (https://www.ecdc.europa.eu/en/publica... ). Reinfektionen werden derzeit selten beobachtet bzw. können nur schwer bestätigt werden, können jedoch auftreten (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Die Anzahl von möglichen, wahrscheinlichen und bestätigten Reinfektionen in Deutschland wird derzeit noch analysiert. Da es in unterschiedlichsten Situationen zu Infektionen kommen kann, wird sich nur in wenigen Einzelfällen im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung ein Verdacht auf eine mögliche Ansteckung durch Geimpfte oder durch von Corona Gesundete bestätigen lassen. Hingegen steht fest: Die verfügbaren Impfstoffe schützen in sehr vielen Fällen vor einer Infektion; mit hoher Wahrscheinlichkeit vor schweren, lebensbedrohlichen Verläufen. Impfschutz durch mRNA-Impfstoffe (BionTech/Pfizer - Moderna) Wie lange der Impfschutz anhält, ist derzeit noch nicht bekannt. Der Schutz setzt auch nicht sofort nach der Impfung ein, und einige geimpfte Personen bleiben ungeschützt. Im Zeitraum zwischen ein und sechs Monaten nach Abschluss der Impfserie berichtet Pfizer/BioNTech eine hohe Effektivität von mehr als 90%, auch gegen die B.1.351-Variante https://www.pfizer.com/news/press-rel... Zudem ist noch nicht bekannt, ob die Impfung auch vor einer Besiedlung mit dem Erreger SARS-CoV-2 bzw. vor einer Übertragung des Erregers auf andere Personen schützt. Daher ist es trotz Impfung notwendig, sich und seine Umgebung zu schützen, indem die AHA + A + L-Regeln beachtet werden. Impfschutz durch Vektor-Impfstoffe (AstraZeneca) Wie lange der Impfschutz anhält, ist derzeit noch nicht bekannt. Der Schutz setzt auch nicht sofort nach der Impfung ein, und einige geimpfte Personen bleiben ungeschützt. Es liegen nicht ausreichend Daten vor um einzuschätzen, in welchem Maße die Impfung auch vor einer Besiedlung mit dem Erreger SARS-CoV-2 bzw. vor einer Übertragung des Erregers auf andere Personen schützt. In den Zulassungsstudien konnte unter Berücksichtigung der bisherigen Datenlage die Wirksamkeit des Impfstoffs gegen eine asymptomatische Infektion nicht abschließend bestimmt werden. Zur eindeutigen Klärung sind weitere Studien notwendig. Es ist daher auch nach vollständiger COVID-19-Impfung mit 2 Impfstoffdosen notwendig, sich und seine Umgebung zu schützen, indem die AHA + A + L-Regeln beachtet werden. Aussagen zu Impfstoffen, die noch im Zulassungsverfahren sind, können nicht getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen