Argumentationspapier bzgl. des Umgangs mit Testverweigerern an Schulen vom 21.04.2021

Ihr Argumentationspapier vom 21.04.2021, das sich mit dem Umgang mit Testverweigerern befasst.
Wegen der Aktualität des Themas bitte ich Sie, mir das Argumentationspapier zeitnah zur Verfügung zu stellen.

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    9. May 2021
  • Due date
    June 12, 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
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Subject
Argumentationspapier bzgl. des Umgangs mit Testverweigerern an Schulen vom 21.04.2021 [#220088]
Date
May 9, 2021, 3:48 p.m.
To
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihr Argumentationspapier vom 21.04.2021, das sich mit dem Umgang mit Testverweigerern befasst. Wegen der Aktualität des Themas bitte ich Sie, mir das Argumentationspapier zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220088/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Ver…
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Empfangsbestätigung
Date
May 9, 2021, 3:48 p.m.
Status
Awaiting response
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in anliegend erhalten Sie den gewünschten Erlass vom 21. April 2021. Ich weise darauf hin, das…
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Subject
AW: Argumentationspapier bzgl. des Umgangs mit Testverweigerern an Schulen vom 21.04.2021 [#220088]
Date
June 10, 2021, 2:07 p.m.
Status
Request resolved
Sehr Antragsteller/in anliegend erhalten Sie den gewünschten Erlass vom 21. April 2021. Ich weise darauf hin, dass den Ausführungen die zu diesem Zeitpunkt geltende Rechtslage zugrunde lag. Mit freundlichen Grüßen

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