Z21f IFG 010 Fie
Sehr geehrter Herr Inneberger,
auf Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema "Seit Jahren warte ich auf einen schnelleren DSL Anschluss. Laut Bürgermeister ist die Telekom bereits über ein Jahr im Verzug. Gibt es einen Termin zur Fertigstellung?" an die Bundesnetzagentur vom 18.04.2020 ergeht folgender Bescheid:
1. Ihren Antrag auf Informationszugang lehne ich ab.
2. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.
Begründung:
Zu dem angefragten Thema liegen der Bundesnetzagentur keine amtlichen Informationen vor.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder bei einer sonstigen Dienststelle der Bundesnetzagentur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Dennoch kann ich Ihnen mitteilen:
Ausweislich der Internetseite der Gemeinde (
https://www.ainring.de/die-gemeinde/gem…) liegt eine Verzögerung im Ausbaugebiet der Telekom vor. Als neuer Termin wird der 18.09.2020 genannt. Auf der genannten Internetseite sind diverse Ausbauvorhaben genannt. Neben eigenwirtschaftlichen Ausbauvorhaben scheint auch ein beihilfengeförderter Ausbau auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) zu erfolgen. Die Bundesnetzagentur hat mit Bayern einen Mustervertrag abgestimmt, sodass auf eine Vorlage der Verträge zwischen gefördertem Netzbetreiber und fördernder Kommune bei der Bundesnetzagentur, welche grundsätzlich notwendig wäre, bei Nutzung des Mustervertrages verzichtet werden kann. Im konkreten Fall der Gemeinde Ainring scheint dies erfolgt zu sein, da der Bundesnetzagentur kein Vertrag vorliegt.
Mit freundlichem Gruß