Ausfallzeit wegen Corona

Wer ist zahlungspflichtig, wenn aus Gründen des Corona, ein Arbeitsverbot seitens des ARBEITGEBERS erteilt wird, obwohl man, sowohl arbeitsfähig, als auch arbeitsbereit ist?
Sollte der Arbeitgeber selbst dafür aufkommen müssen, muss der Mitarbeiter diese Zeit wieder nachholen ( einarbeiten)?

Für den Fall, dass mir, für eine Auskunft Ihrerseits, Kosten entstehen, verzichte ich darauf und bitte Sie, meine Frage als gegenstandslos zu betrachten.

Vielen Dank im Voraus.

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  • Date
    16. April 2020
  • Due date
    May 19, 2020
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Ingrid Gross
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wer ist zah…
To Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
From
Ingrid Gross
Subject
Ausfallzeit wegen Corona [#184724]
Date
April 16, 2020, 2:46 p.m.
To
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer ist zahlungspflichtig, wenn aus Gründen des Corona, ein Arbeitsverbot seitens des ARBEITGEBERS erteilt wird, obwohl man, sowohl arbeitsfähig, als auch arbeitsbereit ist? Sollte der Arbeitgeber selbst dafür aufkommen müssen, muss der Mitarbeiter diese Zeit wieder nachholen ( einarbeiten)? Für den Fall, dass mir, für eine Auskunft Ihrerseits, Kosten entstehen, verzichte ich darauf und bitte Sie, meine Frage als gegenstandslos zu betrachten. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ingrid Gross Anfragenr: 184724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184724 Postanschrift Ingrid Gross << Adresse entfernt >>
Kind Regards, Ingrid Gross
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Herr Gross, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglic…
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Subject
AW: NAE Ausfallzeit wegen Corona [#184724]
Date
April 17, 2020, 3:55 p.m.
Status
Awaiting response
Sehr geehrte Herr Gross, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
Ingrid Gross
Sehr geehrte<< Anrede >> Wer ist zahlungspflichtig, wenn aus Gründen des Corona, ein Arbeitsverbot se…
To Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
From
Ingrid Gross
Subject
AW: NAE Ausfallzeit wegen Corona [#184724]
Date
April 18, 2020, 1:17 a.m.
To
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> Wer ist zahlungspflichtig, wenn aus Gründen des Corona, ein Arbeitsverbot seitens des ARBEITGEBERS erteilt wird, obwohl man, sowohl arbeitsfähig, als auch arbeitsbereit ist? Sollte der Arbeitgeber selbst dafür aufkommen müssen, ist der Mitarbeiter verpflichtet, diese Zeiten nachzuholen (einzuarbeiten)? Für den Fall, dass mir, für eine Auskunft Ihrerseits, Kosten entstehen, verzichte ich darauf und bitte Sie, meine Anfrage als gegenstandslos zu betrachten. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Ingrid Gross Anfragenr: 184724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184724 Postanschrift Ingrid Gross << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>