Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamten und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst

Request to: Bundesnetzagentur

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

mein Auskunftsersuchen bezieht sich auf:

1. Eine Statistik (o.Ä.) über die Gesamtanzahl der Beamt*innen die die Bundesnetzagentur beschäftigt, welche Besoldungsgruppe diese haben und ebenfalls die Zahl der nichtbeamten Mitarbeiter im nicht-technischen Verwaltungsbereich um das Verhältnis von beamteten und nicht-beamten Mitarbeitern im nicht-technischen Verwaltungsbereich nachvollziehen zu können.

2. eine Auskunft zu einer Statikstik (o.Ä.) zum Aufstieg von Beamte und Beamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahren i.S.d. der Bundeslaufbahnverordnung. Hierbei bitte ich um Auskunft ob überhaupt und wenn dann auf welchem Wege i.S.d. der BLV (Paragraph) der Aufstieg vollzogen wurde (selbst durchgeführter Masterstudiengang bspw., oder Entsendung durch die jeweilge Dienstbehörde an Uni Speyer oder HS des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl nach durchgeführtem internen Auswahlverfahren oder durch Praxisaufstieg etc.).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Request Successful

  • Date
    9. July 2022
  • Due date
    Aug. 13, 2022
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Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mein Auskunftsersuchen be…
To Bundesnetzagentur Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamten und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#252956]
Date
July 9, 2022, 4:18 p.m.
To
Bundesnetzagentur
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mein Auskunftsersuchen bezieht sich auf: 1. Eine Statistik (o.Ä.) über die Gesamtanzahl der Beamt*innen die die Bundesnetzagentur beschäftigt, welche Besoldungsgruppe diese haben und ebenfalls die Zahl der nichtbeamten Mitarbeiter im nicht-technischen Verwaltungsbereich um das Verhältnis von beamteten und nicht-beamten Mitarbeitern im nicht-technischen Verwaltungsbereich nachvollziehen zu können. 2. eine Auskunft zu einer Statikstik (o.Ä.) zum Aufstieg von Beamte und Beamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahren i.S.d. der Bundeslaufbahnverordnung. Hierbei bitte ich um Auskunft ob überhaupt und wenn dann auf welchem Wege i.S.d. der BLV (Paragraph) der Aufstieg vollzogen wurde (selbst durchgeführter Masterstudiengang bspw., oder Entsendung durch die jeweilge Dienstbehörde an Uni Speyer oder HS des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl nach durchgeführtem internen Auswahlverfahren oder durch Praxisaufstieg etc.). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252956/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag nach dem IFG vom 09.07.2022 erhalten Sie folgende Antwor…
From
Bundesnetzagentur
Subject
AW: Frist 09.08.2022: Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamten und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#252956]
Date
Aug. 2, 2022, 6:50 p.m.
Status
Request resolved
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag nach dem IFG vom 09.07.2022 erhalten Sie folgende Antwort: zu 1.) Die Bundesnetzagentur beschäftigt mit Stand 21.07.2022 insgesamt 2361 Beamtinnen und Beamte, davon 1.424 in der Laufbahn des nichttechnischen Dienstes. Hinzu kommen 545 Tarifbeschäftigte. Die Verteilung auf die Besoldungsgruppen ergibt sich wie folgt: A5e - A6e : 13 Beamtinnen und Beamte A6m - A9mZ : 848 Beamtinnen und Beamte A9g - A13gZ : 868 Beamtinnen und Beamte A13h - B6 : 632 Beamtinnen und Beamte --------------------------------------------------------------- Summe: 2.361 Beamtinnen und Beamte zu 2.) In den letzten 10 Jahren (2012 - 2022) haben sich folgende Aufstiege ergeben: - 7 Aufstiege vom gehobenen in den höheren technischen Verwaltungsdienst gemäß § 27 BLV (Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte). - 2 Zulassungen zum Aufstieg vom gehobenen in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst gemäß § 39 BLV (Hochschulausbildung und berufspraktische Einführung über das Studium "Master of Public Administration" bei der HS Bund). - 70 Zulassungen zum Aufstieg vom gehobenen in den höheren technischen bzw. nichttechnischen Verwaltungsdienst gemäß § 24 BLV (für Beamtinnen und Beamte, die die für die höhere Laufbahn erforderliche Hochschulbildung besitzen und an einem für Regelbewerberinnen und Regelbewerber vorgesehenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben). Mit freundlichen Grüßen