Bundesbeauftragte und Beauftragte der Bundesregierung

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Menzenbach, Steffi/Kersten, Jan/Thomas, Arne, Bundesbeauftragte und Beauftragte der Bundesregierung (Infobrief), Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 3 - 367/08 vom 6. Oktober 2008.

Weiterhin bitte alle aktualisierten Versionen dieses Dokuments wie z.B. Robbe, Patrizia/Hersch, Benjamin, Bundesbeauftragte und Beauftragte der Bundesregierung Aktualisierung des Infobriefs „Bundesbeauftragte und Beauftragte der Bundesregierung“ (WD 3 - 367/08), Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 3 - 3010 - 331/10 vom 27. Juli 2010.

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    13. February 2017
  • Due date
    March 17, 2017
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Sascha Kraus
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Menzenbach, Stef…
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From
Sascha Kraus
Subject
Bundesbeauftragte und Beauftragte der Bundesregierung [#20317]
Date
Feb. 13, 2017, 3:34 p.m.
To
Deutscher Bundestag
Status
Awaiting response
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Menzenbach, Steffi/Kersten, Jan/Thomas, Arne, Bundesbeauftragte und Beauftragte der Bundesregierung (Infobrief), Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 3 - 367/08 vom 6. Oktober 2008. Weiterhin bitte alle aktualisierten Versionen dieses Dokuments wie z.B. Robbe, Patrizia/Hersch, Benjamin, Bundesbeauftragte und Beauftragte der Bundesregierung Aktualisierung des Infobriefs „Bundesbeauftragte und Beauftragte der Bundesregierung“ (WD 3 - 367/08), Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 3 - 3010 - 331/10 vom 27. Juli 2010.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Sascha Kraus <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sascha Kraus << Adresse entfernt >>
Kind Regards, Sascha Kraus
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sinngemäß: Das angeforderte Dokument vom Wissenschaftlichen Dien…
From
Deutscher Bundestag
Via
postal mail
Subject
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Date
Feb. 23, 2017
Status
Request resolved
Sinngemäß: Das angeforderte Dokument vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages ist mit dem Aktenzeichen "WD 3 - 367/08" unter www.bundestag.de abrufbar und somit im Sinne von § 9 Abs. 3 IFG allgemein zugänglich.