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CO2-Emissionen der Bundeswehr im Bundes-Klimaschutzgesetz

(1) Bitte legen Sie die jährlichen CO2-Emissionen (gemeint sind ebenso CO2-Äquivalente) der Deutschen Bundeswehr offen, die einen vermeintlich nicht geringen Anteil an den gesamten CO2-Emissionen der Bundesrepublik Deutschland haben.
(2) Und begründen Sie bitte ausführlich und nachvollziehbar, warum dieser Anteil (neben Engergiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges) in dem sog. Bundes-Klimaschutzgesetz keine Berücksichtigung findet.

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  • Date
    13. May 2021
  • Due date
    June 16, 2021
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Clemens Krause
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Bitte legen S…
To Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
From
Clemens Krause
Subject
CO2-Emissionen der Bundeswehr im Bundes-Klimaschutzgesetz [#220356]
Date
May 13, 2021, 7:34 p.m.
To
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Bitte legen Sie die jährlichen CO2-Emissionen (gemeint sind ebenso CO2-Äquivalente) der Deutschen Bundeswehr offen, die einen vermeintlich nicht geringen Anteil an den gesamten CO2-Emissionen der Bundesrepublik Deutschland haben. (2) Und begründen Sie bitte ausführlich und nachvollziehbar, warum dieser Anteil (neben Engergiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges) in dem sog. Bundes-Klimaschutzgesetz keine Berücksichtigung findet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Clemens Krause Anfragenr: 220356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220356/ Postanschrift Clemens Krause << Adresse entfernt >>
Kind Regards, Clemens Krause
Clemens Krause
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „CO2-Emissionen der Bundeswehr im Bundes-Klimasc…
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From
Clemens Krause
Subject
AW: CO2-Emissionen der Bundeswehr im Bundes-Klimaschutzgesetz [#220356]
Date
July 15, 2021, 8:02 p.m.
To
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „CO2-Emissionen der Bundeswehr im Bundes-Klimaschutzgesetz“ vom 13.05.2021 (#220356) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Clemens Krause Anfragenr: 220356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220356/
Clemens Krause
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „CO2-Emissionen der Bundeswehr im Bundes-Klimasc…
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Clemens Krause
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AW: CO2-Emissionen der Bundeswehr im Bundes-Klimaschutzgesetz [#220356]
Date
July 15, 2021, 8:02 p.m.
To
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „CO2-Emissionen der Bundeswehr im Bundes-Klimaschutzgesetz“ vom 13.05.2021 (#220356) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Clemens Krause Anfragenr: 220356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220356/
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
BMU-Vorgangsnummer: 0723/001-2021.0096 Sehr geehrter Herr Krause, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Mai 2021…
From
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Subject
AW: CO2-Emissionen der Bundeswehr im Bundes-Klimaschutzgesetz [#220356] (Ticket: DP02-9022 und Ticket: DP02-11680)
Date
Aug. 4, 2021, 12:10 p.m.
Status
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BMU-Vorgangsnummer: 0723/001-2021.0096 Sehr geehrter Herr Krause, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Mai 2021, in der Sie um Auskunft über die Treibhausgasemissionen der Bundeswehr nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) baten, die ich Ihnen gerne beantworte. Der Zugang zu amtlichen Informationen stärkt die demokratische Meinungs- und Willensbildung und verbessert die Kontrolle und Akzeptanz staatlichen Handelns. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz die gewünschte Information durch die folgende schriftliche Auskunft zugänglich. Die Treibhausgas-Emissionen der Bundeswehr werden im Rahmen der internationalen Emissionsberichterstattung nach Klimarahmenkonvention wie auch unter dem Bundes-Klimaschutzgesetz unter dem Kürzel CRF 1.A.5 – Militär separat erfasst und berichtet. Konkret enthalten die deutschen Emissionsinventare hier die Treibhausgasmengen zum einen aus der stationären Feuerung der militärischen Dienststellen (1.A.5.a), zum anderen aus Verbrennung der jährlich in Deutschland an das Militär gelieferten Kraftstoffe in Fahrzeugen und mobilen Maschinen (1.A.5.b). Diese Emissionen sind in der internationalen Emissionsberichterstattung (aktuell für die Jahre 1990 bis 2019) Teil der Emissionen aus der Energieumwandlung (1.A), im Rahmen der sogenannten Vorjahresschätzung gemäß KSG (aktuell für 2020) erfolgt eine Zuordnung der identischen Emissionen zum Sektor Gebäude. Der prozentuale Anteil des Militärs an den deutschen Gesamt-THG-Emissionen ist dabei seit seinem Höchststand im Jahr 1990 (0,97%) kontinuierlich auf jetzt 0,10% zurückgegangen (siehe angefügte Datei). weiterführende Links: · Trendtabellen zur Entwicklung der THG-Emissionen in D 1990-2019: https://www.umweltbundesamt.de/presse... · Presseinformation zur Schätzung der THG-Emissionen 2020 im Rahmen des KSG: https://www.umweltbundesamt.de/sites/... · Sektor-Trendtabellen mit Schätzung der THG-Emissionen 2020 (dargestellt D 1990-2020): https://www.umweltbundesamt.de/sites/... (Die Emissionen des Militärs in Kilotonnen CO2-Äquivalenten finden sich in den Tabellenblättern „THG“, „CO2“, „CH4“ und „N2O“ jeweils in Zeile 25.) Fazit: die Treibhausgasemissionen der Bundeswehr werden im Rahmen des Bundes-Klimaschutzgesetzes berücksichtigt und transparent berichtet, machen aber im Sektor Gebäude und insgesamt nur einen sehr kleinen Anteil aus. Die Auskunftserteilung erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen