Content Filter Nutzung in Bundesministerien und Bundesbehörden

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage mit dem Titel “Betriebssysteme und IT-Sicherheit in Bundesministerien und Bundesbehörden“ (Drucksache 18/13069) hervorgeht, setzen Bundesministerien sowie obere Bundesbehörden die Produkte von Symantec, und in Zukunft auch von Trend Micro, flächendeckend auf Client-Geräten ein.

Das Unternehmen Symantec bietet u.a. unterschiedliche Content Filter Produkte an.
Die Content Filter Lösungen von Symantec enthalten so auch eine Kategorie “Web-Werbung/-Analyse”. https://sitereview.bluecoat.com/#/category-descriptions
Die Produkte von TrendMicro enthalten eine Kategorie namens “Web Advertisements”
https://success.trendmicro.com/solution/1059905-url-categories-descriptions-and-sample-urls-in-worry-free-business-security-services-wfbs-svc#collapseFive

Meine Anfragen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes sind deshalb wie folgt:

1) In welchen Bundesministerien und oberen Bundesbehörden, die die Sicherheitslösungen von Symantec oder TrendMicro einsetzen, ist der Zugriff auf Webseiten aus der Kategorie “Web-Werbung/-Analyse” (Symantec) und “Web Advertisements” (TrendMicro) clientseitig nicht gestattet? Bitte nach Ministerium und Behörde aufschlüsseln.

2) Wie viele Mitarbeiter und Angestellte sind in den Bundesministerien und oberen Bundesbehörden insgesamt von dieser Zugriffseinschränkung betroffen?

3) Sofern die Kategorien “Web-Werbung/-Analyse” (Symantec) und “Web Advertisements” (TrendMicro) clientseitig in einem Bundesministerium und oberen Bundesbehörde zum Einsatz kommen, bitte ich um die Einsicht in die schriftlichen Unterlagen, Gutachten, Dokumente oder sonstige schriftliche Kommunikation, aus denen hervorgeht, anhand welcher Entscheidungsgrundlage ein Zugriff auf Webseiten aus den Kategorien Web Werbung/-Analyse” bzw. “Web Advertisements” nicht gestattet wird.

4) Sofern diese Bereitstellung der Dokumente unter Frage 3 als Verschlusssache betrachtet wird, bitte ich um die Nennung der zuständigen Behörde und Referats, welche diese Anordnung bzw. Empfehlung für die clientseitige Zugriffsrichtlinie für die Kategorien Web-Werbung/-Analyse” bzw. “Web Advertisements gegeben hat.

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  • Date
    1. July 2019
  • Due date
    Aug. 3, 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie aus der Antwort…
To Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
From
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Subject
Content Filter Nutzung in Bundesministerien und Bundesbehörden [#153820]
Date
July 1, 2019, 1:44 p.m.
To
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage mit dem Titel “Betriebssysteme und IT-Sicherheit in Bundesministerien und Bundesbehörden“ (Drucksache 18/13069) hervorgeht, setzen Bundesministerien sowie obere Bundesbehörden die Produkte von Symantec, und in Zukunft auch von Trend Micro, flächendeckend auf Client-Geräten ein. Das Unternehmen Symantec bietet u.a. unterschiedliche Content Filter Produkte an. Die Content Filter Lösungen von Symantec enthalten so auch eine Kategorie “Web-Werbung/-Analyse”. https://sitereview.bluecoat.com/#/category-descriptions Die Produkte von TrendMicro enthalten eine Kategorie namens “Web Advertisements” https://success.trendmicro.com/solution/1059905-url-categories-descriptions-and-sample-urls-in-worry-free-business-security-services-wfbs-svc#collapseFive Meine Anfragen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes sind deshalb wie folgt: 1) In welchen Bundesministerien und oberen Bundesbehörden, die die Sicherheitslösungen von Symantec oder TrendMicro einsetzen, ist der Zugriff auf Webseiten aus der Kategorie “Web-Werbung/-Analyse” (Symantec) und “Web Advertisements” (TrendMicro) clientseitig nicht gestattet? Bitte nach Ministerium und Behörde aufschlüsseln. 2) Wie viele Mitarbeiter und Angestellte sind in den Bundesministerien und oberen Bundesbehörden insgesamt von dieser Zugriffseinschränkung betroffen? 3) Sofern die Kategorien “Web-Werbung/-Analyse” (Symantec) und “Web Advertisements” (TrendMicro) clientseitig in einem Bundesministerium und oberen Bundesbehörde zum Einsatz kommen, bitte ich um die Einsicht in die schriftlichen Unterlagen, Gutachten, Dokumente oder sonstige schriftliche Kommunikation, aus denen hervorgeht, anhand welcher Entscheidungsgrundlage ein Zugriff auf Webseiten aus den Kategorien Web Werbung/-Analyse” bzw. “Web Advertisements” nicht gestattet wird. 4) Sofern diese Bereitstellung der Dokumente unter Frage 3 als Verschlusssache betrachtet wird, bitte ich um die Nennung der zuständigen Behörde und Referats, welche diese Anordnung bzw. Empfehlung für die clientseitige Zugriffsrichtlinie für die Kategorien Web-Werbung/-Analyse” bzw. “Web Advertisements gegeben hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2037 Sehr geehrteAntragsteller/in
From
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Subject
Content Filter Nutzung in Bundesministerien und Bundesbehörden [#153820]
Date
July 1, 2019, 3:14 p.m.
Status
Awaiting response
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2037 Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) weitergeleitet. Diese ist jedoch für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe als Behörde nicht erkennbar. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie meine Postanschrift für meine IFG Anfrage. Vielen Dank und mit fr…
To Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
From
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Subject
AW: Content Filter Nutzung in Bundesministerien und Bundesbehörden [#153820]
Date
July 1, 2019, 3:31 p.m.
To
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie meine Postanschrift für meine IFG Anfrage. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>