Corona Dashboard

Wieso gibt es kein eigenständiges Corona Dashboard für Deutschland?

Am Anfang der Pandemie wurde das JHU-Dashboard für Deutschland benutz. Mittlerweile gibt es eins vom RKI.
Dort werden bei weitem nicht alle Daten veröffentlicht und ist unansprechend. Für die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen wäre ein Dashboard gut.

Derzeit müssen informationen zur Impfquote, Intensivbetten, Inzidenz, Übersterblichkeit etc. von verschiedenen Quellen und in verschiedenen Datenformaten bezogen werden.

Andere Länder sammeln diese in einem Dashboard und stellen die Daten Übersichtlich zur Verfügung (z.B. die Schweiz https://www.covid19.admin.ch/en/overview)

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  • Date
    25. March 2022
  • Due date
    April 27, 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso gibt es kei…
To Bundesministerium für Gesundheit Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
Corona Dashboard [#244617]
Date
March 25, 2022, 3:17 p.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso gibt es kein eigenständiges Corona Dashboard für Deutschland? Am Anfang der Pandemie wurde das JHU-Dashboard für Deutschland benutz. Mittlerweile gibt es eins vom RKI. Dort werden bei weitem nicht alle Daten veröffentlicht und ist unansprechend. Für die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen wäre ein Dashboard gut. Derzeit müssen informationen zur Impfquote, Intensivbetten, Inzidenz, Übersterblichkeit etc. von verschiedenen Quellen und in verschiedenen Datenformaten bezogen werden. Andere Länder sammeln diese in einem Dashboard und stellen die Daten Übersichtlich zur Verfügung (z.B. die Schweiz https://www.covid19.admin.ch/en/overview)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244617/
Kind Regards, << Name Not Public >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhande…
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
Corona Dashboard [#244617]
Date
March 28, 2022, 9:49 a.m.
Status
Request resolved
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage würden wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weiterleiten. Dort würde Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Anfragen, die offensichtlich anonym oder unter einem Pseudonym erfolgen, werden allerdings grundsätzlich nicht beantwortet (§ 14 Absatz 3 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien). Bitte teilen Sie uns daher Ihren Vor- und Nachnamen mit. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen