Corona Neuinfektionen zwischen 21 und 5 Uhr

Geschätzte und bestätigte Corona Neuinfektionen in Innenräumen und im freien nach Bundesländern und Landkreisen in Deutschland im Zeitraum zwischen 21 und 5 Uhr innerhalb des gesamten Pandemieverlauf.
Jeweils möglichst getrennt.

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  • Date
    1. April 2021
  • Due date
    May 4, 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Geschätzte und bestätigte …
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Subject
Corona Neuinfektionen zwischen 21 und 5 Uhr [#217170]
Date
April 1, 2021, 3 p.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Geschätzte und bestätigte Corona Neuinfektionen in Innenräumen und im freien nach Bundesländern und Landkreisen in Deutschland im Zeitraum zwischen 21 und 5 Uhr innerhalb des gesamten Pandemieverlauf. Jeweils möglichst getrennt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217170/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
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Bundesministerium für Gesundheit
Subject
Re: Corona Neuinfektionen zwischen 21 und 5 Uhr [#217170], Eingangsbestätigung Ihrer Mail
Date
April 13, 2021, 2:46 p.m.
Status
Awaiting response
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
<< Name Not Public >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Neuinfektionen zwischen 21 und 5 Uhr“ vo…
To Bundesministerium für Gesundheit Details
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Subject
AW: Re: Corona Neuinfektionen zwischen 21 und 5 Uhr [#217170], Eingangsbestätigung Ihrer Mail [#217170]
Date
May 4, 2021, 2:13 a.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
email was sent successfully.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Neuinfektionen zwischen 21 und 5 Uhr“ vom 01.04.2021 (#217170) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217170/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung …
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
Zwischennachricht, Corona Neuinfektionen zwischen 21 und 5 Uhr[#217170]
Date
May 4, 2021, 7:29 a.m.
Status
Awaiting response
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in Bezug nehmend auf Ihren unten stehenden Antrag erteile ich folgende Auskunft: In den sei…
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
AW: Corona Neuinfektionen zwischen 21 und 5 Uhr [#217170]
Date
May 7, 2021, 1:09 p.m.
Status
Request resolved
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1.6 KB


Sehr Antragsteller/in Bezug nehmend auf Ihren unten stehenden Antrag erteile ich folgende Auskunft: In den seit dem 4. März 2020 täglich veröffentlichten und frei zugänglichen Situationsberichten des Robert Koch-Institutes findet sich jeweils dienstags eine Auflistung der Lebenssituationen/Settings, in denen es zu Infektionen gekommen ist (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Diese Aufzählung ist jedoch nicht vollständig, da entweder die Information nicht erhoben werden konnte oder die Betroffenen nicht wissen, wo sie sich angesteckt haben. Eine uhrzeitgenaue Angabe des Zeitpunkts der Infektion ist dabei nicht möglich. Solche genauen Angaben sind durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht vorgesehen. Selbst wenn das IfSG dies vorsähe, würden solche Angaben durch die Betroffenen aus oben genannten Gründen häufig nicht möglich sein. Die beschlossenen Schutzmaßnahmen zielen darauf, Kontakte im privaten Bereich, die häufig abends oder in den Nachtstunden stattfinden, zu verringern, da diese nach wie vor für die Übertragung von COVID-19 eine wesentliche Rolle spielen. Die Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen,