Corona Risikogebiet: Kenia

- Infektionszahlen in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner nach Landkreis
- qualitativen Kriterien, für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt.
- Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten
sowie
- sonstige Gründe, die eine Einstufung als Risikogebiet substantiiert nachweisen und verhältnismässig erscheinen lassen

unter Bezugnahme auf: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

wo zu lesen ist:
"Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Einstufung als Risikogebiet basiert auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen Kriterien festgestellt, ob für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt. Für Bewertungsschritt 2 liefert insbesondere das Auswärtige Amt auf der Grundlage der Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten. Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere die Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.). Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorliegen."

Ich weise daraufhin, dass eine Solche Einstufung eine Reisebeschränkung nach Artikel 11 GG etabliert und daher verhältnismässig und begründet sein muss. Sofern Sie - aus welchen Gründen auch immer - diese Gründe nicht darlegen können oder wollen, wird diese Reisewarnung/Einstufung als Risikogebiet entsprechend umgehend aufgehoben.

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    22. October 2020
  • Due date
    Nov. 24, 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Infektionszahlen …
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Corona Risikogebiet: Kenia [#201465]
Date
Oct. 22, 2020, 1:34 p.m.
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Infektionszahlen in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner nach Landkreis - qualitativen Kriterien, für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt. - Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten sowie - sonstige Gründe, die eine Einstufung als Risikogebiet substantiiert nachweisen und verhältnismässig erscheinen lassen unter Bezugnahme auf: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html wo zu lesen ist: "Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Einstufung als Risikogebiet basiert auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen Kriterien festgestellt, ob für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt. Für Bewertungsschritt 2 liefert insbesondere das Auswärtige Amt auf der Grundlage der Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten. Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere die Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.). Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorliegen." Ich weise daraufhin, dass eine Solche Einstufung eine Reisebeschränkung nach Artikel 11 GG etabliert und daher verhältnismässig und begründet sein muss. Sofern Sie - aus welchen Gründen auch immer - diese Gründe nicht darlegen können oder wollen, wird diese Reisewarnung/Einstufung als Risikogebiet entsprechend umgehend aufgehoben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201465/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Nov. 17, 2020
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Risikogebiet: Kenia“ vom 22.10.2020 (#201…
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AW: Corona Risikogebiet: Kenia [#201465]
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Nov. 26, 2020, 11:37 p.m.
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Risikogebiet: Kenia“ vom 22.10.2020 (#201465) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201465/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Risikogebiet: Kenia“ vom 22.10.2020 (#201…
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AW: Corona Risikogebiet: Kenia [#201465]
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Nov. 26, 2020, 11:38 p.m.
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Risikogebiet: Kenia“ vom 22.10.2020 (#201465) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201465/
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Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2689 Sehr geehrteAntragsteller/in
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Corona Risikogebiet: Kenia [#201465]
Date
Nov. 27, 2020, 7:57 a.m.
Status
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2689 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Erinnerung an den Fristablauf zur Bearbeitung Ihres IFG Antrages vom 22.10.2020 ist nicht zutreffend. Ihnen wurde mit Schreiben vom 17. November 2020 an Ihre Privatanschrift ein Schreiben zugestellt, in dem Sie auf die Erhebung von Gebühren zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags hingewiesen wurden. Die in dem Schreiben erbetene Rückäußerung Ihrerseits ist bisher unterblieben. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in danke, ich habe das Schreiben nun erhalten - ich erhalte die Anfrage aufrecht und ma…
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AW: Corona Risikogebiet: Kenia [#201465]
Date
Dec. 1, 2020, 2:59 p.m.
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Sehr geehrteAntragsteller/in danke, ich habe das Schreiben nun erhalten - ich erhalte die Anfrage aufrecht und mache darauf aufmerksam, dass die manuelle Bearbeitung von Schreiben Ihres Hauses bei mir ebenfalls Aufwände verursacht. Der bisher entstandene Aufwand wird entsprechend in Rechnung gestellt. Würde Ihr Haus im Übrigen das SigG und die entsprechende eIDAS VO (https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/eIDAS/eIDAS_node.html) und (EU) Nr. 910/2014 entsprechend umsetzen, könnten wir per verschlüsselter und signierter Email kommunizieren. Dies würde Ihnen und mir Kosten sparen! Im übrigen weise ich daraufhin, dass ich bereits Ihr Haus finanziere und diese Anfrage nicht notwendig wäre, wenn die entsprechende Risikomitteilung substantiiert wäre. Da eine Einschränkung meiner verfassungsmäßigen Grundrechte (hier: Freizügigkeit) ohne eine solche Substantiierung unrechtmässig ist und ich nun für die Substantiierung nochmals extra Gebühren bezahlen soll, erwarte ich einen detaillierten Arbeitsnachweis und die Begründung, warum dies ein "Mitarbeiter des gehobenen Dienstes" sein muss. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201465/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Risikogebiet: Kenia“ vom 22.10.2020 (#201…
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AW: Corona Risikogebiet: Kenia [#201465]
Date
Jan. 22, 2021, 10:06 a.m.
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Risikogebiet: Kenia“ vom 22.10.2020 (#201465) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 60 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Desweiteren setze ich Sie in Kenntniss, dass die Ausweisung von Kenia als Risikogebiet offensichtlich unbegründet ist und damit nach Artikel 20 GG nun als aufgehoben gilt. Sollte ich auch weiterhin keine Antwort und keine Begründung bekommen, leite ich gegen Ihr Ministerium entsprechende Ermittlungen ein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201465/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Risikogebiet: Kenia“ vom 22.10.2020 (#20…
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AW: Corona Risikogebiet: Kenia [#201465]
Date
Feb. 26, 2021, 10:30 p.m.
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Risikogebiet: Kenia“ vom 22.10.2020 (#201465) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 95 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich teile Ihnen hiermit mit, dass ich, sollte nicht umgehend eine Antwort vorliegen, gegen Ihre Behörde entsprechende Verfahren einleiten lasse und Ihnen dann gesondert mitteile, dass ich Sie anweise, die entsprechende Risikoeinstufung aufzuheben. Dies hat auch zur Folge, dass Ihre Behörde nicht länger zu dieser Art Risikoeinstufungen berechtigt ist. Ich weise nachdrücklich darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Anfrage zu beantworten. Hochachtungsvoll Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201465/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Risikogebiet: Kenia“ vom 22.10.2020 (#20…
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AW: Corona Risikogebiet: Kenia [#201465]
Date
March 4, 2021, 11:15 a.m.
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Risikogebiet: Kenia“ vom 22.10.2020 (#201465) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 101 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Da Sie auch auf meine Schreiben vom November nicht reagiert haben, erfolgt nun die WEISUNG nach Artikel 20 GG auf sofortige Aufhebung des Status als Risikogebiet für KENIA. Ihnen wird ebenfalls im Anschluss die Zuständigkeit für die Ausweisung solcher Risikogebiete mangels Eignung ENTZOGEN. Die Aufhebung der Ausweisung als Risikogebiet ist unverzüglich durchzuführen und innerhalb 48 Stunden zu kommunizieren. Die entsprechenden Kostennoten für die mit Ihrer Einstufung entstandenen Kosten werden nun gerichtlich beigetrieben. Weitere Massnahmen behalte ich mir vor. Ihr Verhalten in dieser Sache finde ich einer Bundesbehörde unwürdig!! Hochachtungsvoll Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201465/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Risikogebiet: Kenia“ vom 22.10.2020 (#2…
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AW: Corona Risikogebiet: Kenia [#201465]
Date
Sept. 9, 2021, 12:58 p.m.
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Risikogebiet: Kenia“ vom 22.10.2020 (#201465) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 290 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich habe Ihnen heute telefonisch die Zuständigkeit nach §20 GG entzogen, da sie die freiheitlich demokratische Grundordnung durch ihre unbegründeten Massnahmen missachten und gefährden. Desweiteren Stelle ich Ihnen nun die Kosten für die Testtermine und Testungen und sämtliche mit den Massnahmen zusammen hängende Leistungen in Rechnung und behalte mir sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Massnahmen vor. Meine Geduld ist beendet und jetzt werden andere diese Frage aufgreifen und beantworten. Hochachtungsvoll Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201465/