This request has been closed and cannot receive further messages.

Daten des RKI, Wochenbericht 31.12.2021, Seite 14, Omikron-Variante

Im o.g. Bericht wird aufgeführt:
Klinisch-epidemiologische Daten
Zu den im Meldesystem vorliegenden Omikronfällen sind zum Teil Zusatzinformationen bekannt. Für 6.788 Fälle wurden Angaben zu den Symptomen übermittelt, es wurden überwiegend keine oder milde Symptome angegeben. Am häufigsten wurde von Patientinnen und Patienten mit Symptomen Schnupfen (54 %), Husten (57 %) und Halsschmerzen (39 %) genannt. 124 Patientinnen und Patienten wurden hospitalisiert, vier Person sind verstorben. Für 543 (5 %) Fälle wurde eine Exposition im Aus-land angegeben. 1.097 Patientinnen und Patienten waren ungeimpft (der Bericht scheint ohne Hinweis geändert worden zu sein, zuvor 186 Personen), 4.020 waren vollständig geimpft, von diesen wurde für 1.137 eine Auffrischimpfung angegeben. Auf Basis der übermittelten Da-ten wurden unter allen übermittelten Omikron-Infektionen 148 Reinfektionen ermittelt, zu keiner der von Reinfektion betroffenen Person wurden Vorerkrankungen übermittelt.

1) Überwiegend stecken sich geimpfte Patienten an, wie der RKI Bericht beweist.
Diese Erkenntnisse liegen auch bereits seit längerem von anderen Staaten vor.
Je höher die Impfquote je höher die Ansteckung der Geimpften.
Britische Daten zeigen, dass vor allem Geimpfte von Infektionen mit Omikron betroffen sind. Je mehr Impfungen, desto höher das Risiko. Auf keinen Fall sind Geimpfte gefeit. Alles spricht dafür, Impfkampagne und Boostern sofort zu beenden.
Müssten vor diesem Hintergrund die Impfung nicht unbedingt gestoppt werden?

1a) Es wurde also ein Impfstatus bei 5.117 der insgesamt 10.443 Fälle erhoben. Der Anteil der Infektionen bei Personen ohne Impfung beträgt also 21%, die 4.020 Fälle, die als „vollständig geimpft“ bezeichnet werden, machen also 79% aus. Die 1.137 noch vollständiger mit einer Auffrischungsimpfung versorgten, machen mit 22% noch immer mehr als die ohne Impfung aus.

Per 30.12.2021 waren in Deutschland 70,52% „vollständig immunisiert“, was noch immer deutlich weniger ist als der Anteil 79% bei den Infektionen.
Damit macht eine Impfung eine Imfektion wahrscheinlicher.
Das gleiche haben wir in Dänemark gesehen und im UK.
Selbst an der abgeschiedenen Forschungsstation am Nordpol haben sich Wissenschaftler infiziert.

1a) Muss die sogenannte Impfung nicht erst einmal gestoppt werden und entsprechende Untersuchungen von unabhängigen Wissenschaftler eingeleitet werden.

2) Überwiegend liegen KEINE Symtome oder auch nur milde Symptome vor.
Hauptsächlich wird Schnupfen, Husten und Halsschmerzen angegeben.
Dies sind aber Symtome die harmlos sind und wir jede Virus-Saison in Winter vorliegen als Erkältungssymptome vorliegen. Deshalb muss niemand isoliert werden oder kann nicht zur Arbeit gehen.
Müssten vor dem Hintergrund einer normalen jährlich stattfindenden "Erkältungswelle" auch vor diesem Hintergrund sämtliche Maßnahmen sofort gestoppt werden, insbesondere auch sämtliche Einschränkungen?

3) Jetzt sollen auch noch die Tests wieder massiv erhöht werden, z.B. in den Schulen und auch Kindergärten.
Es ist schon lange bekannt und insbesondere ein Gesundheitsminister der Arzt ist muss das zwingend wissen, dass PCR-Tests keine Infektionen nachweisen können.
Und auch die Selbsttests nicht ausreichend zuverlässig sind.
Das CDC hat entsprechende Anweisungen bereits getroffen.
Wir brauchen keinen Nachweis über hauptsächlich, Schnupfen, Husten, Halsschmerzen.
Deshalb müssten doch auch alle Tests gestoppt werden?

4) Auch wenn die Testergebnisse für (Schnupfen, Husten, Halsschmerzen) jetzt zunehmen werden, rechtfertigt dies doch keine Maßnahmen mehr?
Und die dafür aufgewendeten Kosten stehen in keinem Verhältnis, oder?

5) Müsste nicht grade ein sozialdemoratischer Gesundheitsminister dafür sorgen, dass keine Kosten mehr für unnötige Tests ausgegeben werden und dafür die Pflegekräfte endlich angemessen entlohnt werden müssten?
Der Pflegenotstand ist nicht neu, besteht seit den 80 er Jahren und könnte jetzt auch endlich sozialdemokratisch in Angriff genommen werden, indem die Pflegekräfte angemessen vergütet werden.

6) 2020, kein Impfstoff, Untersterblichkeit (nachzuprüfen beim Statistischen Bundesamtes).
2021, Impfstoff, Übersterblichkeit (siehe statistisches Bundesamt).
Differnz zwischen den Jahren, die Verabreichung von Impfstoffen.

Müssten nicht dringend jegliche Impfungen gestoppt werden und vom Gesundheitsminister entsprechende Aufklärungsuntersuchungen und Anweisungen für Obduktionen angeordnet werden?

7) Wissenschaft lebt von der Kontroverse und von den Erfahrungen.
Müssten nicht auch Wissenschaftler mit kontroversen Meinungen in einen sogenannten Expertenrat berufen werden?

Danke für die Antworten.
i.A. Schmidt
wissenschaftlicher Analyst

Request Successful

  • Date
    4. January 2022
  • Due date
    Feb. 8, 2022
  • 2 followers
<< Name Not Public >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im o.g. Bericht w…
To Bundesministerium für Gesundheit Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
Daten des RKI, Wochenbericht 31.12.2021, Seite 14, Omikron-Variante [#236792]
Date
Jan. 4, 2022, 10:34 p.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im o.g. Bericht wird aufgeführt: Klinisch-epidemiologische Daten Zu den im Meldesystem vorliegenden Omikronfällen sind zum Teil Zusatzinformationen bekannt. Für 6.788 Fälle wurden Angaben zu den Symptomen übermittelt, es wurden überwiegend keine oder milde Symptome angegeben. Am häufigsten wurde von Patientinnen und Patienten mit Symptomen Schnupfen (54 %), Husten (57 %) und Halsschmerzen (39 %) genannt. 124 Patientinnen und Patienten wurden hospitalisiert, vier Person sind verstorben. Für 543 (5 %) Fälle wurde eine Exposition im Aus-land angegeben. 1.097 Patientinnen und Patienten waren ungeimpft (der Bericht scheint ohne Hinweis geändert worden zu sein, zuvor 186 Personen), 4.020 waren vollständig geimpft, von diesen wurde für 1.137 eine Auffrischimpfung angegeben. Auf Basis der übermittelten Da-ten wurden unter allen übermittelten Omikron-Infektionen 148 Reinfektionen ermittelt, zu keiner der von Reinfektion betroffenen Person wurden Vorerkrankungen übermittelt. 1) Überwiegend stecken sich geimpfte Patienten an, wie der RKI Bericht beweist. Diese Erkenntnisse liegen auch bereits seit längerem von anderen Staaten vor. Je höher die Impfquote je höher die Ansteckung der Geimpften. Britische Daten zeigen, dass vor allem Geimpfte von Infektionen mit Omikron betroffen sind. Je mehr Impfungen, desto höher das Risiko. Auf keinen Fall sind Geimpfte gefeit. Alles spricht dafür, Impfkampagne und Boostern sofort zu beenden. Müssten vor diesem Hintergrund die Impfung nicht unbedingt gestoppt werden? 1a) Es wurde also ein Impfstatus bei 5.117 der insgesamt 10.443 Fälle erhoben. Der Anteil der Infektionen bei Personen ohne Impfung beträgt also 21%, die 4.020 Fälle, die als „vollständig geimpft“ bezeichnet werden, machen also 79% aus. Die 1.137 noch vollständiger mit einer Auffrischungsimpfung versorgten, machen mit 22% noch immer mehr als die ohne Impfung aus. Per 30.12.2021 waren in Deutschland 70,52% „vollständig immunisiert“, was noch immer deutlich weniger ist als der Anteil 79% bei den Infektionen. Damit macht eine Impfung eine Imfektion wahrscheinlicher. Das gleiche haben wir in Dänemark gesehen und im UK. Selbst an der abgeschiedenen Forschungsstation am Nordpol haben sich Wissenschaftler infiziert. 1a) Muss die sogenannte Impfung nicht erst einmal gestoppt werden und entsprechende Untersuchungen von unabhängigen Wissenschaftler eingeleitet werden. 2) Überwiegend liegen KEINE Symtome oder auch nur milde Symptome vor. Hauptsächlich wird Schnupfen, Husten und Halsschmerzen angegeben. Dies sind aber Symtome die harmlos sind und wir jede Virus-Saison in Winter vorliegen als Erkältungssymptome vorliegen. Deshalb muss niemand isoliert werden oder kann nicht zur Arbeit gehen. Müssten vor dem Hintergrund einer normalen jährlich stattfindenden "Erkältungswelle" auch vor diesem Hintergrund sämtliche Maßnahmen sofort gestoppt werden, insbesondere auch sämtliche Einschränkungen? 3) Jetzt sollen auch noch die Tests wieder massiv erhöht werden, z.B. in den Schulen und auch Kindergärten. Es ist schon lange bekannt und insbesondere ein Gesundheitsminister der Arzt ist muss das zwingend wissen, dass PCR-Tests keine Infektionen nachweisen können. Und auch die Selbsttests nicht ausreichend zuverlässig sind. Das CDC hat entsprechende Anweisungen bereits getroffen. Wir brauchen keinen Nachweis über hauptsächlich, Schnupfen, Husten, Halsschmerzen. Deshalb müssten doch auch alle Tests gestoppt werden? 4) Auch wenn die Testergebnisse für (Schnupfen, Husten, Halsschmerzen) jetzt zunehmen werden, rechtfertigt dies doch keine Maßnahmen mehr? Und die dafür aufgewendeten Kosten stehen in keinem Verhältnis, oder? 5) Müsste nicht grade ein sozialdemoratischer Gesundheitsminister dafür sorgen, dass keine Kosten mehr für unnötige Tests ausgegeben werden und dafür die Pflegekräfte endlich angemessen entlohnt werden müssten? Der Pflegenotstand ist nicht neu, besteht seit den 80 er Jahren und könnte jetzt auch endlich sozialdemokratisch in Angriff genommen werden, indem die Pflegekräfte angemessen vergütet werden. 6) 2020, kein Impfstoff, Untersterblichkeit (nachzuprüfen beim Statistischen Bundesamtes). 2021, Impfstoff, Übersterblichkeit (siehe statistisches Bundesamt). Differnz zwischen den Jahren, die Verabreichung von Impfstoffen. Müssten nicht dringend jegliche Impfungen gestoppt werden und vom Gesundheitsminister entsprechende Aufklärungsuntersuchungen und Anweisungen für Obduktionen angeordnet werden? 7) Wissenschaft lebt von der Kontroverse und von den Erfahrungen. Müssten nicht auch Wissenschaftler mit kontroversen Meinungen in einen sogenannten Expertenrat berufen werden? Danke für die Antworten. i.A. Antragsteller/in wissenschaftlicher Analyst Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236792 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/236792/upload/ef759d15ea3630570225efc3f5ce2300d49a2891/
Bundesministerium für Gesundheit
Abgabenachricht, Daten des RKI Wochenbericht 31 12 2021 Seite 14Omikron-Variante [#236792] Sehr Antragsteller/i…
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
Abgabenachricht, Daten des RKI Wochenbericht 31 12 2021 Seite 14Omikron-Variante [#236792]
Date
Jan. 6, 2022, 11:46 a.m.
Status
Request resolved
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 3 UIG und § 1 VIG sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Wenn kein Ausschlussgrund entgegensteht, haben Sie nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine amtliche Information ist nach § 2 Nummer 1 IFG „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung“. Das bedeutet, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht betroffen ist, wenn sich – wie im vorliegenden Fall – eine Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage ist aus diesem Grund kein IFG-Antrag, sondern ein sonstiges Auskunftsersuchen und wurde daher an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation zur Bearbeitung weitergeleitet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken.. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
AW: Anfrage Antragsteller/in Antragsteller/in, Daten des RKI Wochenbericht 31 12 2021Seite 14 Omikron-Variante …
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
AW: Anfrage Antragsteller/in Antragsteller/in, Daten des RKI Wochenbericht 31 12 2021Seite 14 Omikron-Variante [#236792]
Date
Jan. 12, 2022, 12:46 p.m.
Status
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Anfrage. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen ist eine Beantwortung Ihrer Fragen im Einzelnen nicht möglich, bitte haben Sie dafür Verständnis. Gerne möchte ich aber auf einige Aspekte eingehen. Ein Prävalenzfehler bezeichnet das Phänomen, dass eine bedingte Wahrscheinlichkeit oder ein Risiko (zum Beispiel das Risiko an COVID-19 zu erkranken), falsch eingeschätzt werden, weil Häufigkeiten (zum Beispiel die Impfquote) nicht berücksichtigt werden. Zum verdeutlichen hier ein Beispiel: Unter 100 Personen sind 99 Geimpfte und 1 ungeimpfte Person. Von diesen 100 Personen kommen 2 Personen aufgrund einer COVID-19-Erkrankung ins Krankenhaus. Eine Person ist geimpft, die andere Person ist ungeimpft. Wird nun angenommen, dass 50 Prozent der Geimpften im Krankenhaus liegen, liegt der Prävalenzfehler vor. Denn bei der Berechnung der Wahrscheinlichkeit im Krankenhaus zu liegen, muss auch die Impfquote berücksichtigt werden, also wie viele der 100 Personen geimpft und wie viele ungeimpft sind. Wird die Impfquote berücksichtigt kommt man zu dem Ergebnis: 100 Prozent der Ungeimpften landen im Krankenhaus, aber nur 1,01 Prozent der Geimpften. Zum Hintergrund: Unter den hospitalisierten COVID-19-Fällen sind auch Geimpfte. Daraus kann aber nicht auf die Wirksamkeit der Impfungen geschlossen werden. Die Anzahl der geimpften und ungeimpften COVID-19-Fälle muss zur geimpften und ungeimpften Bevölkerungen ins Verhältnis gesetzt werden. Die Anzahl der geimpften Personen, die an COVID-19 erkranken ist abhängig von folgenden Faktoren: -den aktuellen Corona-Fallzahlen: Je mehr Menschen infiziert sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich auch geimpfte Personen inifzieren. -der Impfquote: Je mehr Menschen geimpft sind, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass unter den Infizierten auch geimpfte Personen sind. -der Wirksamkeit der Impfung: Die Impfung schützt sehr gut, bietet aber keinen 100 prozentigen Schutz. Für die Entscheidung über die Erforderlichkeit und Angemessenheit von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 oder anderer übertragbarer Krankheiten oder den Verzicht auf solche Maßnahmen ist eine Gesamtbetrachtung der Schwere und Entwicklung des Infektionsgeschehens, der aktuellen medizinischen Versorgungssituation wie auch der gesamtgesellschaftlichen Situation und der Interessen der von den Maßnahmen betroffenen Grundrechtsträgerinnen und Grundrechtsträgern erforderlich. Entscheidungen über Maßnahmen sind von den Verantwortlichen auf Bundes-, Landes- bzw. kommunaler Ebene jeweils aktuell auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse und Prognosen zu treffen und ggf. anzupassen. Angesichts der großen Dynamik des COVID-19-Pandemiegeschehens und der Tatsache, dass zahlreiche Aspekte in der Bewältigung dieses Geschehens beispiellos sind, kaum vorhersehbar waren, und weiterhin schwer vorherzusagen sind, bestanden und bestehen auch weiterhin allenfalls in sehr begrenztem Umfang Verfahren oder Indikatoren für ein Monitoring der Folgewirkungen. Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist nicht nur ein subjektives Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, sondern umfasst auch die Pflicht, sich schützend und fördernd vor das Leben des Einzelnen zu stellen sowie vor Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit zu schützen. Mit freundlichen Grüßen
This request has been closed and cannot receive further messages.