Dauer der Gratis Corona-Tests

die Gratis-Corona Tests sollen enden, wenn jedem Bürger ein Impfangebot gemacht wurde. Hierfür ist Mitte Oktober vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt ist aufgrund von Verschiebungen in der Zulassung die Impfung mit z.B. Novavax noch nicht möglich.
Eine Impfung mit mRNA und Vektorimpfstoffen ist m.E. abzulehnen, eine Totvirenimpfung (Novavax, Valneva) ist m.E. als bewährtes Verfahren akzeptabel.
Wurde seitens der Regierung abgewogen die Gratis-Tests solange weiter durchzuführen, bis jedem Bürger ein Impfangebot auch abseits unerprobter Techniken gemacht wurde? Wurden hierbei auch kritische (und seriöse) wissenschaftliche Untersuchungen und die Bedenken vieler Bürger berücksichtigt? Wie wurde hier die Zumutbarkeitsgrenze definiert?

Request asleep

Awaiting response
  • Date
    6. September 2021
  • Due date
    Oct. 8, 2021
  • 0 followers
<< Name Not Public >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Gratis-Corona…
To Bundesministerium für Gesundheit Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
Dauer der Gratis Corona-Tests [#227883]
Date
Sept. 6, 2021, 9:58 a.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Gratis-Corona Tests sollen enden, wenn jedem Bürger ein Impfangebot gemacht wurde. Hierfür ist Mitte Oktober vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt ist aufgrund von Verschiebungen in der Zulassung die Impfung mit z.B. Novavax noch nicht möglich. Eine Impfung mit mRNA und Vektorimpfstoffen ist m.E. abzulehnen, eine Totvirenimpfung (Novavax, Valneva) ist m.E. als bewährtes Verfahren akzeptabel. Wurde seitens der Regierung abgewogen die Gratis-Tests solange weiter durchzuführen, bis jedem Bürger ein Impfangebot auch abseits unerprobter Techniken gemacht wurde? Wurden hierbei auch kritische (und seriöse) wissenschaftliche Untersuchungen und die Bedenken vieler Bürger berücksichtigt? Wie wurde hier die Zumutbarkeitsgrenze definiert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227883/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kind Regards, << Name Not Public >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Re…
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
Abgabenachricht zu Ihrem IFG-Antrag: Dauer der Gratis Corona-Tests [#227883]
Date
Sept. 6, 2021, 2:13 p.m.
Status
Awaiting response
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an unser Referat für Bürgerkommunikation bzw. an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6. September 2021. Wir bitten Sie, die verspätete Beantwor…
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
Dauer der Gratis Corona-Tests [#227883], AZ L4-96/Antragsteller/in/21
Date
Oct. 22, 2021, 10:04 a.m.
Status
Awaiting response
image002.jpg
1.6 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6. September 2021. Wir bitten Sie, die verspätete Beantwortung wegen der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen zu entschuldigen. Im Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. August 2021, den Sie auf folgender Internetseite finden https://www.bundesregierung.de/breg-d..., wird u.a. Folgendes ausgeführt: "...Nachdem im Frühjahr die Infektionszahlen gesunken sind und sich im Sommer auf niedrigem Niveau befunden haben, steigen diese in den letzten Wochen wieder an. Wie sich die Infektionszahlen entwickeln, hängt maßgeblich davon ab, wie hoch die Impfquote in Deutschland ist. Deshalb werben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder dafür, dass alle Bürger sich nun zügig impfen lassen. Genug Impfstoff ist inzwischen vorrätig. Das Versprechen, jedem Bürger im Sommer ein Impfangebot zu machen, ist inzwischen erfüllt. Dass eine sehr hohe Impfquote erforderlich ist, liegt insbesondere daran, dass die inzwischen in Deutschland vorherrschende Virusvariante „Delta“ nochmal erheblich ansteckender ist, als die bisherigen Virusvarianten. Gut ist allerdings, dass die Impfstoffe auch gegen diese Variante eine hohe Wirksamkeit aufweisen. Wer nicht geimpft ist, muss sich absehbar regelmäßig testen lassen, wenn er in Innenräumen mit anderen Menschen zusammentrifft, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und -chefs der Länder: 1. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder appellieren eindringlich an die Bevölkerung in Deutschland, soweit noch nicht geschehen, jetzt schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote gegen das SARS-CoV2-Virus wahrzunehmen. Bei den derzeit fast ausschließlich verimpften mRNA-Impfstoffen besteht ein vollständiger Impfschutz 2 Wochen nach der Zweitimpfung. Wer im Herbst einen vollständigen Impfschutz haben möchte, muss jetzt mit der Impfung beginnen. Die Impfstoffe haben sich sowohl in den Zulassungsstudien als auch in der monatelangen weltweiten millionenfachen Anwendung als sehr sicher und gegen die in Deutschland derzeit vorherrschende Delta-Variante als wirksam erwiesen....“ Mit freundlichen Grüßen