Deutscher Bundestag auf dem U Bahnhof Bundestag in Berlin

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1. Den Inhalt der Tafeln etc..., die seitens der Verwaltung des Deutschen Bundestages auf dem U Bahnhof Bundestag in Berlin angebracht wurden.

2. Die Kosten (Anschaffung/Unterhaltung) der Tafeln etc..., die seitens der Verwaltung des Deutschen Bundestages auf dem U Bahnhof Bundestag in Berlin angebracht wurden

3. Die zukünftigen und dauerhaften Verwendungspläne der Verwaltung des Deutschen Bundestages der Tafeln etc..., die seitens der Verwaltung des Deutschen Bundestages auf dem U Bahnhof Bundestag in Berlin angebracht wurden.

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  • Date
    17. July 2014
  • Due date
    Aug. 19, 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Den Inhalt de…
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Subject
Deutscher Bundestag auf dem U Bahnhof Bundestag in Berlin [#6727]
Date
July 17, 2014, 7:25 p.m.
To
Deutscher Bundestag
Status
Awaiting response
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Den Inhalt der Tafeln etc..., die seitens der Verwaltung des Deutschen Bundestages auf dem U Bahnhof Bundestag in Berlin angebracht wurden. 2. Die Kosten (Anschaffung/Unterhaltung) der Tafeln etc..., die seitens der Verwaltung des Deutschen Bundestages auf dem U Bahnhof Bundestag in Berlin angebracht wurden 3. Die zukünftigen und dauerhaften Verwendungspläne der Verwaltung des Deutschen Bundestages der Tafeln etc..., die seitens der Verwaltung des Deutschen Bundestages auf dem U Bahnhof Bundestag in Berlin angebracht wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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