Eckdaten für die Feststellung einer epidemische Lage von nationaler Tragweite bzw. deren Aufhebung

Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt.
1. Auf Grund welcher Zahlen und Gegebenheiten wurde die Feststellung getroffen?
2. Zu welchen Zeitpunkten wurde überprüft ob die epidemische Lage von nationaler Tragweite noch vorliegt? Auch hier bitte die Zahlen und Gegebenheiten für die Feststellung.
2a. Welche Personen waren an dieser Entscheidung beteiligt?
3. Welchen Zahlen und Gegebenheiten müssen gegeben sein um die Einschätzung einer epidemische Lage von nationaler Tragweite aufzuheben?

Request Successful

  • Date
    4. September 2020
  • Due date
    Oct. 6, 2020
  • 3 followers
Cornelia Reppert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Deutsche B…
To Bundesministerium für Gesundheit Details
From
Cornelia Reppert
Subject
Eckdaten für die Feststellung einer epidemische Lage von nationaler Tragweite bzw. deren Aufhebung [#196590]
Date
Sept. 4, 2020, 11:04 a.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. 1. Auf Grund welcher Zahlen und Gegebenheiten wurde die Feststellung getroffen? 2. Zu welchen Zeitpunkten wurde überprüft ob die epidemische Lage von nationaler Tragweite noch vorliegt? Auch hier bitte die Zahlen und Gegebenheiten für die Feststellung. 2a. Welche Personen waren an dieser Entscheidung beteiligt? 3. Welchen Zahlen und Gegebenheiten müssen gegeben sein um die Einschätzung einer epidemische Lage von nationaler Tragweite aufzuheben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 196590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196590/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Cornelia Reppert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kind Regards, Cornelia Reppert
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Reppert, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner…
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
WG: Eckdaten für die Feststellung einer epidemische Lage von nationaler Tragweite bzw. deren Aufhebung [#196590]
Date
Sept. 7, 2020, 2:29 p.m.
Status
Awaiting response
Sehr geehrte Frau Reppert, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anträgen nach dem IFG hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Reppert
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eckdaten für die Feststellung einer epid…
To Bundesministerium für Gesundheit Details
From
Cornelia Reppert
Subject
AW: WG: Eckdaten für die Feststellung einer epidemische Lage von nationaler Tragweite bzw. deren Aufhebung [#196590]
Date
Oct. 6, 2020, 8:28 a.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
email was sent successfully.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eckdaten für die Feststellung einer epidemische Lage von nationaler Tragweite bzw. deren Aufhebung“ vom 04.09.2020 (#196590) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Cornelia Reppert Anfragenr: 196590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196590/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Reppert, auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbei…
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
WG: Eckdaten für die Feststellung einer epidemische Lage von nationaler Tragweite bzw. deren Aufhebung [#196590]
Date
Oct. 8, 2020, 9:41 a.m.
Status
Awaiting response
Sehr geehrte Frau Reppert, auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, sind dieselben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind, für die Beantwortung Ihres IFG-Antrags zuständig. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Reppert
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eckdaten für die Feststellung einer epid…
To Bundesministerium für Gesundheit Details
From
Cornelia Reppert
Subject
AW: WG: Eckdaten für die Feststellung einer epidemische Lage von nationaler Tragweite bzw. deren Aufhebung [#196590]
Date
Oct. 8, 2020, 11:40 a.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
email was sent successfully.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eckdaten für die Feststellung einer epidemische Lage von nationaler Tragweite bzw. deren Aufhebung“ vom 04.09.2020 (#196590) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Cornelia Reppert Anfragenr: 196590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196590/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Reppert, bezugnehmend auf unten stehende Anfrage teile ich folgendes mit: Das Ausbruchsgesch…
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
AW: Eckdaten für die Feststellung einer epidemische Lage von nationaler Tragweite bzw. deren Aufhebung [#196590]
Date
May 7, 2021, 7:48 a.m.
Status
Request resolved
image001.jpg
1.6 KB


Sehr geehrte Frau Reppert, bezugnehmend auf unten stehende Anfrage teile ich folgendes mit: Das Ausbruchsgeschehen im März 2020 der ersten Welle der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Krankheit COVID-19 zeigte, dass im seuchenrechtlichen Notfall das Funktionieren des Gemeinwesens erheblich gefährdet war. In einer sich dynamisch entwickelnden Ausbruchssituation bestand für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik durch eine sich grenzüberschreitend ausbreitende übertragbare Krankheit eine erhebliche Gefährdung, der nur begrenzt auf Landesebene begegnet werden konnte und kann. Um einer Destabilisierung des gesamten Gesundheitssystems vorzubeugen, wurde die Bundesregierung in die Lage versetzt, schnell mit schützenden Maßnahmen einzugreifen. Im Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde in § 5 die Feststellung und Aufhebung einer Epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Absatz 1 wie folgt geregelt: „Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. Die Aufhebung ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.“ Im März gab das Robert Koch-Institut (RKI) eine sehr klare Risikobewertung ab: „Es handelt sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Bei einem Teil der Fälle sind die Krankheitsverläufe schwer, auch tödliche Krankheitsverläufe kommen vor. Die Zahl der Fälle in Deutschland steigt weiter an. Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit insgesamt als hoch eingeschätzt, für Risikogruppen als sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu.“ In diese Einschätzung gehen insbesondere folgende Faktoren ein: Entwicklung der Neuinfektionszahlen, Belastung der intensivmedizinischen Versorgung, Zahl der COVID-19-Toten, R-Wert, Einschätzung der europäischen und internationalen Lageentwicklung durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Sehr umfangreiche Informationen stellt das RKI in seinen täglichen Situationsberichten bereit, die seit dem 4. März 2020 öffentlich zugänglich publiziert werden (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). In diesen Situationsberichten finden sich neben der aktuellen 100.000er-Inzidenz Angaben zur Einordnung der epidemischen Lage in Deutschland, zur Geografische Verteilung, zu Betreuung, Unterbringung und Tätigkeit in Einrichtungen, zur Schätzung der Reproduktionszahl, zur Entwicklung der Intensivversorgung (DIVI-Intensivregister) sowie Informationen zur globalen epidemiologische Lage. Ein wichtiger Baustein zur Lagebeurteilung sind die Risikobewertungen des RKI zu COVID-19, die fortlaufend aktualisiert werden und ebenfalls öffentlich zugänglich sind. (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ) Die Voraussetzungen zur Aufhebung der epidemische Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag orientieren sich nicht an fixen Messgrößen, sondern entstehen schrittweise insbesondere mit einer zunehmenden Impfrate, mit einer Entspannung in der intensivmedizinischen Versorgung, mit deutlich und stabil gesunkenen Neuinfektions- und Sterbezahlen. Mit freundlichen Grüßen