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Eigentümer der Bundesbank

Bitte teilen sie mir mit wer Eigentümer der deutschen Bundesbank ist.
Ist die Bundesbank eine Firma im kommerziellen Sinn oder eine hoheitliche staatliche Einrichtung?

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  • Date
    21. October 2021
  • Due date
    Nov. 23, 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen sie …
To Bundesministerium der Finanzen Details
From
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Subject
Eigentümer der Bundesbank [#231517]
Date
Oct. 21, 2021, 8:04 p.m.
To
Bundesministerium der Finanzen
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen sie mir mit wer Eigentümer der deutschen Bundesbank ist. Ist die Bundesbank eine Firma im kommerziellen Sinn oder eine hoheitliche staatliche Einrichtung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 231517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231517/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kind Regards, << Name Not Public >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 21. Oktober 2021 Sehr <Information-entfernt> …
From
Bundesministerium der Finanzen
Subject
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 21. Oktober 2021
Date
Oct. 26, 2021, 12:37 p.m.
Status
Awaiting response
redacted
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Unapproved attachments:
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Sehr <Information-entfernt> anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium der Finanzen
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. Oktober 2021 an das Bundesministerium der F…
From
Bundesministerium der Finanzen
Subject
WG: Eigentümer der Bundesbank
Date
Nov. 10, 2021, 12:51 p.m.
Status
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Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. Oktober 2021 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Gern erhalten Sie zu Ihrem Anliegen unter Beteiligung des im Hause zuständigen Fachreferats die folgenden Informationen: Die Deutsche Bundesbank ist nach § 2 des Bundesbankgesetzes eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts. Ihr Grundkapital im Betrag von 2,5 Milliarden Euro steht dem Bund zu. Die Deutsche Bundesbank ist nach § 3 des Bundesbankgesetzes als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt an der Erfüllung seiner Aufgaben mit dem vorrangigen Ziel mit, die Preisstabilität zu gewährleisten, hält und verwaltet die Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland, sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei. Nach § 12 des Bundesbankgesetzes ist die Deutsche Bundesbank bei der Ausübung der Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen, von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Organ der Deutschen Bundesbank ist der Vorstand. Er leitet und verwaltet die Bank (§ 7 Bundesbankgesetz). Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein und wünschen Ihnen alles Gute. Vor allem: Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen
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