Erkenntnisse zur Maske

in dem Interview von Herrn Spahn vom 20.08.2020 bei Markus Lanz – spricht Herr Spahn in Bezug auf die Masken von „wissenschaftlichen Erkenntnissänderungen“ die dazu geführt haben, dass die Maskenpflicht installiert wurde.

Er spricht auch davon „Ich kann Ihnen diese Studien gerne alle schicken“. Wenn Herr Spahn dies so freundlich und offenkundig anbietet, würden wir

+ diese Studien gerne erhalten
+ und auch bitte mit Datum versehen wann diese Studie in Ihrem Ministerium erhalten wurde
+ und zuletzt wäre auch wichtig, das auf der Studie das Erstellungsdatum ersichtlich ist

Wir freuen uns auf die Unterlagen, thanks in advance.

Request partially successful

  • Date
    8. September 2020
  • Due date
    Oct. 10, 2020
  • 11 followers
<< Name Not Public >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: in dem Interview vo…
To Bundesministerium für Gesundheit Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
Erkenntnisse zur Maske [#196772]
Date
Sept. 8, 2020, 9:15 a.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in dem Interview von Herrn Spahn vom 20.08.2020 bei Markus Lanz – spricht Herr Spahn in Bezug auf die Masken von „wissenschaftlichen Erkenntnissänderungen“ die dazu geführt haben, dass die Maskenpflicht installiert wurde. Er spricht auch davon „Ich kann Ihnen diese Studien gerne alle schicken“. Wenn Herr Spahn dies so freundlich und offenkundig anbietet, würden wir + diese Studien gerne erhalten + und auch bitte mit Datum versehen wann diese Studie in Ihrem Ministerium erhalten wurde + und zuletzt wäre auch wichtig, das auf der Studie das Erstellungsdatum ersichtlich ist Wir freuen uns auf die Unterlagen, thanks in advance.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196772/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kind Regards, << Name Not Public >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte fern…
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
WG: Erkenntnisse zur Maske [#196772]
Date
Sept. 8, 2020, 10:08 a.m.
Status
Awaiting response
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anträgen nach dem IFG hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
<< Name Not Public >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse zur Maske“ vom 08.09.2020 (#196772)…
To Bundesministerium für Gesundheit Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
AW: WG: Erkenntnisse zur Maske [#196772]
Date
Oct. 10, 2020, 11:37 a.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
email was sent successfully.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse zur Maske“ vom 08.09.2020 (#196772) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196772/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Nachfrage, dass Ihr Antrag vom 08.09.2020 noch unbeantwortet ist, teile ich…
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
WG: WG: Erkenntnisse zur Maske [#196772]
Date
Oct. 13, 2020, 2:18 p.m.
Status
Awaiting response
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Nachfrage, dass Ihr Antrag vom 08.09.2020 noch unbeantwortet ist, teile ich Ihnen folgendes mit: Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vorwiegend mit der Bewältigung der COVID-19 Pandemie betraut sind, auch zur Beantwortung Ihres Antrags herangezogen werden müssen, kommt es leider zu einer Verzögerung in der Bearbeitung der Anfragen. Das Aufkommen der bis heute eingegangenen Anfragen zur Pandemie ist zudem sehr hoch und die Anfragen sind fast ausschließlich sehr umfangreich. Ich bitte Sie daher um Verständnis für die lange Bearbeitungszeit und noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Name Not Public >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse zur Maske“ vom 08.09.2020 (#196772)…
To Bundesministerium für Gesundheit Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
AW: WG: WG: Erkenntnisse zur Maske [#196772]
Date
Oct. 20, 2020, 5:44 p.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
email was sent successfully.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse zur Maske“ vom 08.09.2020 (#196772) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196772/
<< Name Not Public >>
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse zur Maske“ vom 08.09.2020 (#196772) wurde von…
To Bundesministerium für Gesundheit Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
AW: WG: WG: Erkenntnisse zur Maske [#196772]
Date
Nov. 10, 2020, 1:39 p.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
email was sent successfully.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse zur Maske“ vom 08.09.2020 (#196772) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Frau [geschwärzt] Ich muss doch stark annehmen, dass die Studien die als Grundlage für die Masken dienten, die einen vehementen Einschnitt in die Grundrechte der deutschen Bevölkerung darstellen, keine Dokumente sind die plötzlich verschwunden sind? Des weiteren möchte ich davon ausgehen, dass es diese Dokumente auch wirklich gibt. Bitte kommen Sie der Aufforderung nach, der sie meines Wissens gesetzlich verpflichtet sind und übermitteln Sie die initial angefragten Dokumente: in dem Interview von Herrn Spahn vom 20.08.2020 bei Markus Lanz – spricht Herr Spahn in Bezug auf die Masken von „wissenschaftlichen Erkenntnissänderungen“ die dazu geführt haben, dass die Maskenpflicht installiert wurde. Er spricht auch davon „Ich kann Ihnen diese Studien gerne alle schicken“. Wenn Herr Spahn dies so freundlich und offenkundig anbietet, würden wir + diese Studien gerne erhalten + und auch bitte mit Datum versehen wann diese Studie in Ihrem Ministerium erhalten wurde + und zuletzt wäre auch wichtig, das auf der Studie das Erstellungsdatum ersichtlich ist Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 196772 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Name Not Public >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse zur Maske“ vom 08.09.2020 (#196772)…
To Bundesministerium für Gesundheit Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
AW: WG: WG: Erkenntnisse zur Maske [#196772]
Date
Dec. 27, 2020, 9:35 p.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
email was sent successfully.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse zur Maske“ vom 08.09.2020 (#196772) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 79 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mittlerweile wird seit 1 Tag geimpft und Sie haben immer noch nicht geantwortet. Ist das die Strategie? Informationen zurückhalten bis alle Gelder geflossen sind? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196772/
<< Name Not Public >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse zur Maske“ vom 08.09.2020 (#196772…
To Bundesministerium für Gesundheit Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
AW: WG: WG: Erkenntnisse zur Maske [#196772]
Date
Feb. 21, 2021, 10:38 a.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
email was sent successfully.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse zur Maske“ vom 08.09.2020 (#196772) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 135 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196772/
<< Name Not Public >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse zur Maske“ vom 08.09.2020 (#196772…
To Bundesministerium für Gesundheit Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
AW: WG: WG: Erkenntnisse zur Maske [#196772]
Date
Feb. 21, 2021, 10:44 a.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
email was sent successfully.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse zur Maske“ vom 08.09.2020 (#196772) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 135 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196772/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende erneute Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Be…
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
Zwischennachricht Erkenntnisse zur Maske [#196772]
Date
Feb. 22, 2021, 1:37 p.m.
Status
Awaiting response
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende erneute Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Wie Ihnen bereits mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, die auch weiterhin mit der Bewältigung der COVID19-Pandemie betraut sind. Ich möchte Sie daher nochmals um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Name Not Public >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse zur Maske“ vom 08.09.2020 (#196772…
To Bundesministerium für Gesundheit Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
AW: Zwischennachricht Erkenntnisse zur Maske [#196772]
Date
Feb. 27, 2021, 9:15 a.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
email was sent successfully.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse zur Maske“ vom 08.09.2020 (#196772) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 141 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sie bitten um Geduld während in diesem Land eine indirekte Impfpflicht versucht wird durchzusetzen, obgleich von Beginn an gesagt wurde, das es keine Impfpflicht geben wird. Dabei ist es auch nicht relevant, ob Wordings wie Impf-„Angebot“ oder dergleichen verwendet wird. Oder „Die EU will einen gemeinsam Impfausweis einführen um Reisen zu ermöglichen“. Es ist auch so „möglich“, doch das Wording suggeriert dem einfältigen Leser das es ansonsten nicht „möglich“ wäre. Etwas anders zu benennen verschleiert nicht, wofür es im Endeffekt steht! Zwar ist dies generell ein anderes Thema. Aber in seiner Gesamtheit sind diese Thematiken natürlich verstrickt und daher bitte Ich Sie nun endlich, die Informationen zu denen Sie nach meinem Wissensstand verpflichtet sind preiszugeben, mit der Öffentlichkeit zu teilen! Vielen Dank im voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196772/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf u.a. Anfrage teile ich folgendes mit: Die von Herrn Bundesgesundheitsmi…
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
AW: Erkenntnisse zur Maske [#196772]
Date
April 20, 2021, 1:16 p.m.
Status
Awaiting response
image001.jpg
1.6 KB


Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf u.a. Anfrage teile ich folgendes mit: Die von Herrn Bundesgesundheitsminister Spahn angesprochenen Studien sind im Epidemiologischen Bulletin, das regelmäßig vom Robert Koch-Institut herausgegeben wird, in der Ausgabe 19/2020 benannt (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... ). Diese sind öffentlich zugänglich, die wissenschaftliche Zitierweise beinhaltet den Zeitpunkt der Veröffentlichung. Weitere umfassende Hinweise zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen, medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-Masken) stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bereit (https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risik... ). Die verwendeten wissenschaftlichen Grundlagen finden sich am Ende der genannten Seite. Der vom Robert Koch-Institut veröffentlichte Epidemiologische Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-19 beleuchtet wesentliche epidemiologische und Public Health-relevante Aspekte von COVID-19 und dem Erreger SARS-CoV-2. Er basiert auf der laufenden Sichtung der wissenschaftlichen Literatur, inklusive der methodischen Bewertung der entsprechenden Quellen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Derzeit weist der Epidemiologische Steckbrief 333 wissenschaftliche Quellen aus, die ausgewertet wurden. Mit freundlichen Grüßen
<< Name Not Public >>
Sehr << Anrede >> “ in dem Interview von Herrn Spahn vom 20.08.2020 bei Markus Lanz – spricht Herr Sp…
To Bundesministerium für Gesundheit Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
AW: Erkenntnisse zur Maske [#196772]
Date
May 29, 2021, 7:52 p.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
email was sent successfully.
Sehr << Anrede >> “ in dem Interview von Herrn Spahn vom 20.08.2020 bei Markus Lanz – spricht Herr Spahn in Bezug auf die Masken von „wissenschaftlichen Erkenntnissänderungen“ die dazu geführt haben, dass die Maskenpflicht installiert wurde.” Bitte konkretisieren was genau zur wissenschaftlichen Erkenntnissänderung geführt hat – sie beantworten nicht konkretisiert welche Argumente dazu geführt haben. Sie als Institution sind in der Bringschuld, wenn sie hier in diesem Land die Grundrechte der Bürger einschränken, es ist nicht ausreichend auf 300 Dokumente zu verweisen. Nennen sie bitte die TOP 5 (oder TOP 3) Argumente die zur “wissenschaftlichen Erkenntnisänderung” geführt haben, sonst muss ich als Leser a) die Nadel im Heuhaufen suchen b) ist der Interpretationsspielraum zu groß Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196772/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Nachricht. Ihr Erstantrag bezog sich ausschließl…
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
AW: Erkenntnisse zur Maske [#196772]
Date
May 31, 2021, 11:22 a.m.
Status
Request resolved
image001.jpg
1.6 KB


Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Nachricht. Ihr Erstantrag bezog sich ausschließlich auf die Studien. Wie Ihnen bereits mitgeteilt sind die von Ihnen beantragten Informationen öffentlich verfügbar. Sie können sich daher die Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen. (§ 9 Absatz 3 IFG). Die Frage nach der Konkretisierung, was genau zur wissenschaftlichen Erkenntnisänderung geführt hat, war nicht Bestandteil Ihres Erstantrags. Soweit sich die Antwort nicht aus den Studien ergibt, steht es Ihnen frei, hierzu bei Bedarf einen neuen Antrag zu stellen. Mit freundlichen Grüßen