Gebühren und Auslagen nach dem Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Ich bin der Auffassung, dass die Tatsachen-Behauptung
"Ich weise daraufhin, dass der Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) grundsätzlich mit Gebühren und Auslagen verbunden ist." in der Antwort [1] des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur dem Antragsteller irreführenderweise suggeriert, dass jede Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes für den Antragsteller gebührenpflichtig ist.
Ich bitte um Zusendung von Akten, die nachvollziehbar machen, ob die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Bund) diese Tatsachen-Behauptung
"Ich weise daraufhin, dass der Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) grundsätzlich mit Gebühren und Auslagen verbunden ist."
in der Behördenantwort auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz für wahrheitsgemäß und für statthaft hält.
[1] Konzepte und Maßnahmen zur Rückgewinnung der technologischen Souveränität für das automatisierte und vernetzte Fahren, 19.09.2015 - https://fragdenstaat.de/a/11370
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Date2. October 2015
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Nov. 3, 2015
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