Gebühren und Auslagen nach dem Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)

Ich bin der Auffassung, dass die Tatsachen-Behauptung
"Ich weise daraufhin, dass der Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) grundsätzlich mit Gebühren und Auslagen verbunden ist." in der Antwort [1] des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur dem Antragsteller irreführenderweise suggeriert, dass jede Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes für den Antragsteller gebührenpflichtig ist.

Ich bitte um Zusendung von Akten, die nachvollziehbar machen, ob die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Bund) diese Tatsachen-Behauptung
"Ich weise daraufhin, dass der Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) grundsätzlich mit Gebühren und Auslagen verbunden ist."
in der Behördenantwort auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz für wahrheitsgemäß und für statthaft hält.

[1] Konzepte und Maßnahmen zur Rückgewinnung der technologischen Souveränität für das automatisierte und vernetzte Fahren, 19.09.2015 - https://fragdenstaat.de/a/11370

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  • Date
    2. October 2015
  • Due date
    Nov. 3, 2015
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin der Auff…
To Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
From
Gustav Wall
Subject
Gebühren und Auslagen nach dem Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) [#11476]
Date
Oct. 2, 2015, 8:27 a.m.
To
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin der Auffassung, dass die Tatsachen-Behauptung "Ich weise daraufhin, dass der Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) grundsätzlich mit Gebühren und Auslagen verbunden ist." in der Antwort [1] des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur dem Antragsteller irreführenderweise suggeriert, dass jede Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes für den Antragsteller gebührenpflichtig ist. Ich bitte um Zusendung von Akten, die nachvollziehbar machen, ob die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Bund) diese Tatsachen-Behauptung "Ich weise daraufhin, dass der Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) grundsätzlich mit Gebühren und Auslagen verbunden ist." in der Behördenantwort auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz für wahrheitsgemäß und für statthaft hält. [1] Konzepte und Maßnahmen zur Rückgewinnung der technologischen Souveränität für das automatisierte und vernetzte Fahren, 19.09.2015 - https://fragdenstaat.de/a/11370
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kind Regards, Gustav Wall
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Gebühren und Auslagen nach dem Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
From
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
postal mail
Subject
Gebühren und Auslagen nach dem Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Date
Oct. 20, 2015
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Gustav Wall
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre Antwort. Sie schreiben: > Ihre EMail vom 2. Oktober 2015 ve…
To Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
From
Gustav Wall
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AW: Gebühren und Auslagen nach dem Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) [#11476]
Date
Nov. 3, 2015, 7:24 a.m.
To
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre Antwort. Sie schreiben: > Ihre EMail vom 2. Oktober 2015 verstehe ich als Bürgeranfrage. Meine EMail vom 2. Oktober 2015 ist keine Bürgeranfrage, sondern eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), die ich im Zusammenhang mit der Tatsachen-Behauptung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur "Ich weise daraufhin, dass der Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) grundsätzlich mit Gebühren und Auslagen verbunden ist." gestellt habe. Für mich ist wichtig zu klären, ob der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Akten vorliegen, die belegen, dass die Tatsachen-Behauptung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in einem ganz bestimmten Kontext der Anfrage https://fragdenstaat.de/a/11370 statthaft und wahrheitsgemäß ist. Anders gefragt - ist die Formulierung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Kontext der Anfrage #11370 eine Formulierung, die auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Kontext der Anfrage #11370 so verwenden würde? Falls der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit _keine_ Belege dafür, dass die Tatsachen-Behauptung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in einem ganz bestimmten Kontext der Anfrage https://fragdenstaat.de/a/11370 statthaft und wahrheitsgemäß ist, vorliegen dann bitte ich um eine entsprechende Antwort. Ich habe in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in der Lage ist klare Aussagen bezüglich Statthaftigkeit des Handelns einer Bundesbehörde zu machen - s. [2]. Ich erwarte, dass Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit diese Fähigkeit zu klaren unmissverständlichen Aussagen auch weiterhin demonstriert, damit die Informationsfreiheit in Deutschland eine Chance hat. [1] Konzepte und Maßnahmen zur Rückgewinnung der technologischen Souveränität für das automatisierte und vernetzte Fahren, 19.09.2015 - https://fragdenstaat.de/a/11370 [2] Datenschutz bei Internet-Angeboten von Bundesbehörden, 09.07.2012 - https://fragdenstaat.de/files/foi/2807/datenschutz-captcha.pdf Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 11476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>