Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Summen, hat ihr Ministerium für Ausgaben nachdem § 60 ff. oder den heutigen Vorschriften des SGB XIV in den Thüringer Landeshaushalt eingeplant.?
2. Teilen Sie mir dies bitte für folgende Haushaltsjahre, aufgegliedert nach den Jahren 2015,2016,2017, 2018,2019,2020,2021, 2022,2023,2024 und 2025 mit.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage.
Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Georg Schmid
Anfragenr: 328913
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Georg Schmid
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