Gewaltmeldungen an Grundschulen

aufgrund der Zunahme von Gewalt an Grundschulen bitte ich um Informationen zu entsprechenden Meldungen, den daraus resultierenden Maßnahmen sowie der Unterstützung für Betroffene.

1. Wie viele Meldungen zu physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt an Grundschulen sind seit dem Schuljahr 2019/2020 bis heute beim Schulamt eingegangen? (Bitte nach Schuljahren und nach Grundschule und Stadtteil aufschlüsseln)
2. Wie viele dieser Meldungen betrafen Gewalt durch Schüler:innen gegen andere Schüler:innen, durch Schülerinnen gegen Schulpersonal und durch Schulpersonal gegen Schüler:innen?
3. Wie sieht das genaue Verfahren nach einer Gewaltmeldung aus? Welche Schritte folgen seitens der Schule und seitens des Schulamtes?
4. Gibt es für Schulen eine verbindliche Verpflichtung, Gewaltvorfälle an das Schulamt zu melden? Falls ja, welche Art von Vorfällen sind meldepflichtig und ab welchem Schweregrad?
5. Welche Instanz (Schulleitung, Lehrkräfte, Schulsozialarbeit) ist für die Meldung zuständig?
6. Erhebt das Schulamt regelmäßig Daten zur Gewalt an Schulen durch Umfragen unter Schulleitungen oder Lehrkräften? Falls ja, in welchem Turnus und seit wann?
7. Wie wird sichergestellt, dass Grundschulen ihrer Meldepflicht nachkommen? Gibt es Sanktionen für Schulen, die Gewaltvorfälle nicht ordnungsgemäß melden?
8. Wie wird mit Schülerinnen umgegangen, die wiederholt als Täterinnen auffallen?
9. Welche Maßnahmen ergreift das Schulamt, um Lehrkräfte und anderes Schulpersonal, die von Gewalt betroffen sind, zu schützen und zu unterstützen?
10. Gibt es eine Möglichkeit für Eltern, Gewaltvorfälle direkt an das Schulamt zu melden, falls die Schule nicht angemessen reagiert? Wenn ja, wie viele Meldungen gab es Schuljahr 2019/2020 bis heute (bitte nach Schuljahren und nach Grundschule und Stadtteil aufschlüsseln).
11. Welche Maßnahmen wurden in den letzten 5 Jahren seitens der Schulen oder des Schulamtes ergriffen, um Gewalt an Grundschulen zu reduzieren?
12. Gibt es spezielle Präventionsprogramme für Grundschulen in Bonn, und wie werden diese umgesetzt?

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  • Date
    11. March 2025
  • Due date
    April 15, 2025
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: au…
To Schulamt für die Stadt Bonn Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
Gewaltmeldungen an Grundschulen [#329560]
Date
March 11, 2025, 11:58 a.m.
To
Schulamt für die Stadt Bonn
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aufgrund der Zunahme von Gewalt an Grundschulen bitte ich um Informationen zu entsprechenden Meldungen, den daraus resultierenden Maßnahmen sowie der Unterstützung für Betroffene. 1. Wie viele Meldungen zu physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt an Grundschulen sind seit dem Schuljahr 2019/2020 bis heute beim Schulamt eingegangen? (Bitte nach Schuljahren und nach Grundschule und Stadtteil aufschlüsseln) 2. Wie viele dieser Meldungen betrafen Gewalt durch Schüler:innen gegen andere Schüler:innen, durch Schülerinnen gegen Schulpersonal und durch Schulpersonal gegen Schüler:innen? 3. Wie sieht das genaue Verfahren nach einer Gewaltmeldung aus? Welche Schritte folgen seitens der Schule und seitens des Schulamtes? 4. Gibt es für Schulen eine verbindliche Verpflichtung, Gewaltvorfälle an das Schulamt zu melden? Falls ja, welche Art von Vorfällen sind meldepflichtig und ab welchem Schweregrad? 5. Welche Instanz (Schulleitung, Lehrkräfte, Schulsozialarbeit) ist für die Meldung zuständig? 6. Erhebt das Schulamt regelmäßig Daten zur Gewalt an Schulen durch Umfragen unter Schulleitungen oder Lehrkräften? Falls ja, in welchem Turnus und seit wann? 7. Wie wird sichergestellt, dass Grundschulen ihrer Meldepflicht nachkommen? Gibt es Sanktionen für Schulen, die Gewaltvorfälle nicht ordnungsgemäß melden? 8. Wie wird mit Schülerinnen umgegangen, die wiederholt als Täterinnen auffallen? 9. Welche Maßnahmen ergreift das Schulamt, um Lehrkräfte und anderes Schulpersonal, die von Gewalt betroffen sind, zu schützen und zu unterstützen? 10. Gibt es eine Möglichkeit für Eltern, Gewaltvorfälle direkt an das Schulamt zu melden, falls die Schule nicht angemessen reagiert? Wenn ja, wie viele Meldungen gab es Schuljahr 2019/2020 bis heute (bitte nach Schuljahren und nach Grundschule und Stadtteil aufschlüsseln). 11. Welche Maßnahmen wurden in den letzten 5 Jahren seitens der Schulen oder des Schulamtes ergriffen, um Gewalt an Grundschulen zu reduzieren? 12. Gibt es spezielle Präventionsprogramme für Grundschulen in Bonn, und wie werden diese umgesetzt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 329560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/329560/
Kind Regards, << Name Not Public >>
Schulamt für die Stadt Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> bitte richten Sie Ihre Anfrage an die inhaltlich zuständige Dienststelle,…
From
Schulamt für die Stadt Bonn
Subject
AW: Gewaltmeldungen an Grundschulen [#329560]
Date
March 12, 2025, 2:22 p.m.
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bitte richten Sie Ihre Anfrage an die inhaltlich zuständige Dienststelle, die Bezirksregierung Köln . Mit freundlichen Grüßen,