Gleichstellung T-Zellentest als Genesenen Immunitätsnachweis

Vorhandene Absichten und/oder konkrete Planungen und/oder Verständnis darüber, T-Zellentest als Genesenen Immunitätsnachweis zu Sars-Cov2 den bisherigen Antikörper-Tests gleichzustellen.

Hintergrund-Information: T-Zellentests können eine längst vergangene Infektion nachweisen (und stellen die Immunität dar), Antikörper sind kurzfristiger Natur und weisen eine junge Infektion nach.

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  • Date
    22. June 2021
  • Due date
    July 24, 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorhandene Absich…
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Subject
Gleichstellung T-Zellentest als Genesenen Immunitätsnachweis [#223831]
Date
June 22, 2021, 12:52 a.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorhandene Absichten und/oder konkrete Planungen und/oder Verständnis darüber, T-Zellentest als Genesenen Immunitätsnachweis zu Sars-Cov2 den bisherigen Antikörper-Tests gleichzustellen. Hintergrund-Information: T-Zellentests können eine längst vergangene Infektion nachweisen (und stellen die Immunität dar), Antikörper sind kurzfristiger Natur und weisen eine junge Infektion nach.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/223831/upload/153c1c7b378eb10be982b400c2426c14d4108421/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
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Bundesministerium für Gesundheit
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Eingangsbestätigung, Gleichstellung T-Zellentest als Genesenen Immunitätsnachweis [#223831]
Date
June 29, 2021, 10:55 a.m.
Status
Awaiting response
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die …
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Bundesministerium für Gesundheit
Subject
Gleichstellung T-Zellentest als Genesenen Immunitätsnachweis [#223831]
Date
July 9, 2021, 1:20 p.m.
Status
Awaiting response
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die von Ihnen beantragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden. Die folgenden Ausführungen erfolgen außerhalb des IFG-Verfahrens: Der individuelle Immunstatus, zu dem sowohl die humorale Immunantwort (Antikörper) als auch die zelluläre Immunantwort gehört, lässt sich bislang nicht mit einem Test in seiner Gesamtheit messen und nicht zuverlässig hinsichtlich eines Reinfektionsrisiko beurteilen. Im Einzelnen zu der humoralen Immunantwort: Obwohl von vielen Studien neutralisierende Antikörper als Korrelat für humorale Immunität angesehen werden, sind die Studienergebnisse zum zeitlichen Verlauf der neutralisierenden Antikörper nicht einheitlich und abhängig von den verwendeten Test-Assays. Auch neutralisierende Antikörpermessungen erlauben keine absolute Aussage zum Vorliegen oder Nichtvorliegen von Immunität. Mögliche Korrelationen zu zellulärer Immunität sind bislang unzureichend untersucht. Insbesondere ist ein immunologisches Schutzkorrelat bislang nicht bestimmt. Aus diesem Grund werden der Nachweis von Antikörpern gegen das SARS-CoV2 Virus und der Nachweis von SARS-CoV2 reaktiven T-Zellen nicht als Nachweis einer Immunität anerkannt. Die Qualität der auf dem Markt befindlichen Tests für den Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern ist sehr variabel und die Tests unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Spezifität. Aufgrund der Unübersichtlichkeit der vielen unterschiedlichen, verwendeten Tests und des Fehlens eines serologischen Korrelats sind zurzeit keine pauschalen Bewertungen von Antikörpertests für den Nachweis eines Immunschutzes möglich. Bei diesen Unsicherheiten ist es geboten, auch diejenigen zu schützen, die möglicherweise trotz positivem Antikörpertest keinen Schutz vor COVID-19 aufgebaut haben. Im Falle von Testverfahren, die SARS-CoV2 reaktive T-Zellen nachweisen, gehen wir davon aus, dass diese Testverfahren bislang nur in einigen Speziallabors zur Verfügung stehen. Des Weiteren müssen diese Verfahren validiert und standardisiert werden, bevor sie anerkannt werden können. Rechtlich gelten Sie nur dann als genesen, wenn Sie innerhalb der letzten 6 Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder mittels einem anderen Nukleinsäurenachweis auf SARS-CoV-2 getestet wurden und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt. Wenn Ihr Testdatum länger als 6 Monate zurückliegt, gelten Sie nicht mehr als genesene Person im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV). Im Verlauf der Coronapandemie wurden bislang (Stand: 23. Juni 2021) 63.813.168 PCR-Tests und zahlreiche Selbst-, Schnell- und PoC-Tests durchgeführt. Dank der inzwischen breit verfügbaren Impfangebote haben Sie jetzt die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen spricht jedenfalls nichts gegen eine COVID-19-Impfung nach unerkannt durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion. Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission kann es bei Personen mit durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion nach Impfung zu vorübergehenden verstärkten systemischen Reaktionen kommen. Nach den bisher vorliegenden Daten gibt es aber keinen Hinweis darauf, dass die Impfung in diesen Fällen eine relevante Gefährdung darstellt. Ein Impftermin kann also in der Regel wahrgenommen werden und weitere Fragen ggf. mit dem aufklärenden/impfenden Arzt besprochen werden. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag Frau Gay, vielen herzlichen Dank für die ausführliche und nachvollziehbare Antwort. Ich bitte Sie noch …
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AW: Gleichstellung T-Zellentest als Genesenen Immunitätsnachweis [#223831]
Date
July 9, 2021, 5:59 p.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
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Guten Tag Frau Gay, vielen herzlichen Dank für die ausführliche und nachvollziehbare Antwort. Ich bitte Sie noch um eine Auskunft in diesem Kontext: 1) Weshalb wurde bisher ein solches immunologisches Schutzkorrelat für die T-Zellentests noch nicht bestimmt sowie 2) bestehen seitens der Behörde Planungen, ausgewählte bereits weltweit existierende Verfahren zu T-Zellentests zu validieren und zu standardisieren, sodass diese als dauernder / längerfristiger Ausweis einer Immunität herangezogen werden können, insbesondere da diese Verfahren nicht mehr nur in Speziallabors (siehe Liste https://healthcare-in-europe.com/de/news/t-zell-immunantworten-bei-100-prozent-der-covid-19-infizierten.html), sondern weltweit diskutiert und durchgeführt werden, und zudem in den USA von der FDA kürzlich eine Notzulassung erhalten haben (siehe https://www.nature.com/articles/s41587-021-00920-9)? Entscheidend hier: Ohne "zufällig" durchgeführten PCR-Test (direkt nach einer bspw. asymptomatischen Infektion, wenn der Körper die Immunantwort ausbildet) können ehemalige Infizierte und Genesene aktuell nie mehr in den "Genuss der Freiheitsrechte" gem. SchAusnahmV gelangen. Sie müssen sich quasi infizieren und dann testen lassen - welch irrsinniger Anreiz? Ergänzungsfrage / Hinweis: Eine kompakte Verfahrensdarstellung - Ihnen wohl bekannt - finden Sie beim IMD Berlin: https://www.imd-berlin.de/fileadmin/user_upload/Diag_Info/337_LTT_auf_SARS-CoV-2-Peptide.pdf Dieses auf Peptide-basierte Verfahren wurde klinisch validiert. Warum wird dieses nicht als Verfahren herangezogen? Vielen Dank für den Hinweis auf die Möglichkeiten einer Impfung. Im Sinne des Medizinischen 'Primum Non Nocere' und des bekannten 'Via Negativa' hoffe und zähle ich auf das Bundesministerium, auch natürliche Infektionen und die daraus resultierende Immunität als mindestens einer Impfung ebenbürtig (wenn nicht gar überlegen) zu erachten, da gerade für Nicht-Risikogruppen eine Infektion kein Lebens-Risiko ist. Weder "Long Covid" noch "Long mRNA" bieten aktuell wissenschaftlich belastbare Gründe für diese Nicht-Risikogruppe, sich zu impfen oder nicht zu impfen. Anfragenr: 223831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/223831/upload/153c1c7b378eb10be982b400c2426c14d4108421/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Nachfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Anwendungsbereiche d…
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Bundesministerium für Gesundheit
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Abgabenachricht Gleichstellung T-Zellentest als Genesenen Immunitätsnachweis [#223831]
Date
July 13, 2021, 8:13 a.m.
Status
Request resolved
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Nachfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihre Nachfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Mit freundlichen Grüßen