Gutachten zur Anwendbarkeit des IFG auf den Wissenschaftlichen Dienst

Request to: Deutscher Bundestag

das Gutachten von Prof. Rossi (Augsburg) zur Anwendbarkeit des IFG auf den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/3564

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  • Date
    3. June 2024
  • Due date
    July 5, 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Gutachten von Prof. Rossi (Augsbu…
To Deutscher Bundestag Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
Gutachten zur Anwendbarkeit des IFG auf den Wissenschaftlichen Dienst [#310314]
Date
June 3, 2024, 2:42 p.m.
To
Deutscher Bundestag
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Gutachten von Prof. Rossi (Augsburg) zur Anwendbarkeit des IFG auf den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags. Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/3564
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 310314 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/310314/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kind Regards, << Name Not Public >>
Deutscher Bundestag
Ihr Antrag nach dem IFG ZS 2-1334-IFG-2024/148 Sehr << Antragsteller:in >> mein an die von Ihnen ange…
From
Deutscher Bundestag
Subject
Ihr Antrag nach dem IFG ZS 2-1334-IFG-2024/148
Date
June 19, 2024, 3:24 p.m.
Status
Request resolved
Sehr << Antragsteller:in >> mein an die von Ihnen angegebene postalische Anschrift gerichtetes Schreiben wurde zwischenzeitlich vom Postdienstleister mit dem Hinweis "Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln." und der handschriftlichen Ergänzung "unbekannt verzogen" retourniert. Ich bitte um Mitteilung einer zustellfähigen postalischen Anschrift bis zum 30. Juni 2024. Anderenfalls werde ich davon ausgehen, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter zu verfolgen wünschen und das hiesige Verwaltungsverfahren ohne weitere Nachricht einstellen. Mit freundlichen Grüßen