Homeoffice in Zeiten von Corona

warum werden nicht übergreifend alle Mitarbeiter ohne direkten persönlichen Kontakt mit dem Kunden zu mindestens 80 % in das Homeoffice geschickt? Viele interne und externe Mitarbeiter zum Beispiel in der IT könnten ihre Aufgaben sehr gut vom Homeoffice ausführen und damit das Risiko einer weiteren Verbreitung von Corona minimieren?

Es kann nicht sein, dass einzelne Vorgesetzte selbständig entscheiden, dass Mitarbeiter ohne besonderen Grund vor Ort im Büro sein müssen nur weil sie die Digitalisierung noch nicht verinnerlicht haben.

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  • Date
    2. October 2020
  • Due date
    Nov. 4, 2020
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Michael Kramer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: warum werden nic…
To Bundesministerium für Gesundheit Details
From
Michael Kramer
Subject
Homeoffice in Zeiten von Corona [#199176]
Date
Oct. 2, 2020, 11:08 a.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
warum werden nicht übergreifend alle Mitarbeiter ohne direkten persönlichen Kontakt mit dem Kunden zu mindestens 80 % in das Homeoffice geschickt? Viele interne und externe Mitarbeiter zum Beispiel in der IT könnten ihre Aufgaben sehr gut vom Homeoffice ausführen und damit das Risiko einer weiteren Verbreitung von Corona minimieren? Es kann nicht sein, dass einzelne Vorgesetzte selbständig entscheiden, dass Mitarbeiter ohne besonderen Grund vor Ort im Büro sein müssen nur weil sie die Digitalisierung noch nicht verinnerlicht haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Kramer Anfragenr: 199176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199176/ Postanschrift Michael Kramer << Adresse entfernt >>
Kind Regards, Michael Kramer
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kramer, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannt…
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
AW: Homeoffice in Zeiten von Corona [#199176]
Date
Oct. 2, 2020, 11:55 a.m.
Status
Awaiting response
Sehr geehrter Herr Kramer, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an den Bürgerservice im BMG weitergeleitet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände voraussichtlich nicht sofort beantwortet werden kann und möchte Sie um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kramer, die von Ihnen angesprochene Angelegenheit fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bund…
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
Homeoffice in Zeiten von Corona [#199176]
Date
Oct. 2, 2020, 12:44 p.m.
Status
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Sehr geehrter Herr Kramer, die von Ihnen angesprochene Angelegenheit fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin, Tel.: 03018-527-0, Fax: 03018-527-1830, Internet: www.bmas.de, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. Ich bitte Sie daher, sich mit Ihrem Anliegen dorthin zu wenden. Mit freundlichen Grüßen