Ideenmanagement: Berichte an die Behördenleitung [1]

Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 ist festgelegt, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden muss.

Ich bitte deshalb um Übermittlung dieser Berichte aus den Jahren 2022 bis 2024 sowie die dazugehörige interne Kommunikation zwischen Ministerbüro und dem für das Ideenmanagement zuständigem Referat.

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  • Date
    3. March 2025
  • Due date
    April 5, 2025
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Id…
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Subject
Ideenmanagement: Berichte an die Behördenleitung [1] [#328959]
Date
March 3, 2025, 8:43 p.m.
To
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 ist festgelegt, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden muss. Ich bitte deshalb um Übermittlung dieser Berichte aus den Jahren 2022 bis 2024 sowie die dazugehörige interne Kommunikation zwischen Ministerbüro und dem für das Ideenmanagement zuständigem Referat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 328959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/328959/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Kind Regards, << Name Not Public >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z14-18501/22(2025) Bonn, 06.03.2025…
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Subject
WG: Ideenmanagement: Berichte an die Behördenleitung [1] [#328959]
Date
March 6, 2025, 8:42 a.m.
Status
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z14-18501/22(2025) Bonn, 06.03.2025 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.03.2025 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03.03.2025 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu den Berichten über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge aus den Jahren 2022 bis 2024 sowie zur internen Kommunikation zwischen dem Ministerbüro und dem für das Ideenmanagement zuständigen Referat. Nach Prüfung der Unterlagen müssen wir Ihnen mitteilen, dass für die Jahre 2022 bis 2024 keine Berichte über Verbesserungsvorschläge erstellt wurden. Der letzte vorliegende Bericht wurde im Jahr 2022 für das Jahr 2021 erstellt. Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung soll die Behördenleitung grundsätzlich mindestens einmal jährlich über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden. Für die Jahre 2022 bis 2024 erfolgte eine solche Berichterstattung (bislang) nicht. Für die neue Behördenleitung soll der Jahresbericht für 2024 erstellt werden. Diesem Bericht sollen die Ideenvorschläge aus den Jahren 2022 und 2023 beigefügt werden. Dementsprechend liegt auch keine interne Kommunikation zwischen dem Ministerbüro und dem Organisationsreferat, dem für das Ideenmanagement zuständigen Referat, zu Berichten aus den Jahren 2022 bis 2024 vor. Gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) fallen keine Kosten an. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen