BMVg
R I 1 - Az 39-22-17/-1104
Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Bezug: 1. Ihr Antrag vom 04.08.2019
2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1104 vom 07.08.2019
3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1104 vom 03.09.2019
Sehr
geehrteAntragsteller/in
mit Ihrem Antrag vom 4. August 2019 (Bezug 1.) haben Sie darum gebeten,
Ihnen
"Eine Liste aller Stellen in
1. Ihrem Ministerium
2. der Bundeswehr
die berechtigt sind, Dienstvorschriften auszustellen"
zu übersenden.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
zu 1.)
Im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sind grundsätzlich alle
Organisationseinheiten befugt, Regelungen zu erlassen. Die
Organisationseinheiten sind dem auf der Internetseite des BMVg öffentlich
zugänglichen Organigramm zu entnehmen. Einen Link zum Auffinden der
Information füge ich nachstehend bei:
https://www.bmvg.de/resource/blob/11902/c8aa4385c7d81d6a02539cc482af6c45/a-03-download-organigramm-data.pdf
zu 2.)
Die folgenden Dienststellen der 1. und 2. Ebene des dem BMVg
nachgeordneten Bereiches (ngBer) haben die Befugnis, Regelungen
herauszugeben:
Dienststellen der 1. Ebene ngBer:
Kommando Heer,
Kommando Luftwaffe,
Marinekommando,
Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr,
Kommando Streitkräftebasis,
Kommando Cyber- und Informationsraum,
Einsatzführungskommando der Bundeswehr,
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr,
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr,
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr,
Führungsakademie der Bundeswehr,
Luftfahrtamt der Bundeswehr,
Planungsamt der Bundeswehr,
Zentrum Innere Führung,
Bildungszentrum der Bundeswehr,
Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst,
Der Bundeswehrdisziplinaranwalt beim Bundesverwaltungsgericht,
Evangelisches Kirchenamt für die Bundeswehr,
Katholisches Militärbischofsamt und
Bundessprachenamt.
Bei Bedarf können auch weitere, hier nicht aufgeführte, Dienststellen mit
Zustimmung der Zentralen
Stelle Regelungen herausgeben:
Dienststellen der 2. Ebene ngBer:
Amt für Heeresentwicklung,
Ausbildungskommando,
Zentrum Luftoperationen,
Luftwaffentruppenkommando,
Marineunterstützungskommando,
Kommando Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung,
Kommando Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung,
Sanitätsakademie der Bundeswehr,
Logistikkommando der Bundeswehr,
Kommando Informationstechnik der Bundeswehr,
Kommando Strategische Aufklärung,
Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr,
Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr,
ABC-Abwehrkommando der Bundeswehr,
Kommando Feldjäger der Bundeswehr,
Streitkräfteamt,
Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der
Bundeswehr,
Wehrtechnische Dienststellen,
Wehrwissenschaftliche Dienststellen,
Marinearsenal,
Deutsche Verbindungsstelle des Rüstungsbereichs USA/Kanada,
Zentrum für Informationstechnik der Bundeswehr,
Verpflegungsamt der Bundeswehr und
Zentrum Brandschutz der Bundeswehr.
Zu den Dienststellen der 2. Ebene ngBer gehören auch Dienststellen der 3.
Ebene ngBer, wenn sie
Aufgaben von Fachkommandos wahrnehmen:
Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe,
Marinefliegerkommando,
Integriertes Fach- und Ausbilderzentrum SASPF Bw,
Schule für Diensthundewesen der Bundeswehr,
Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr,
Zentrum Informationsarbeit der Bundeswehr,
Zentrum Militärmusik der Bundeswehr,
Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr und
Zentrum Zivil-Militärische Zusammenarbeit der Bundeswehr.
Bei Bedarf können auch weitere, hier nicht aufgeführte, Dienststellen mit
Zustimmung der Zentralen
Stelle Regelungen herausgeben.
Mit freundlichen Grüßen