Kontrollbericht zu Fayton, Nürnberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Fayton
Einsteinring 25
90453 Nürnberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unknown

  • Date
    9. February 2019
  • Due date
    May 17, 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Name Not Public >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
To Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
Kontrollbericht zu Fayton, Nürnberg [#56543]
Date
Feb. 9, 2019, 10:12 p.m.
To
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Fayton Einsteinring 25 90453 Nürnberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kind Regards, << Name Not Public >>
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgese…
From
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Via
postal mail
Subject
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz — VIG)
Date
Feb. 11, 2019
Status
Awaiting response

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

redacted
3.0 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem VIG ist bei uns am 11.02.2019 eingegangen. In den Verwaltungsverfahren sind die Unternehmen, über die Sie Auskünfte wünschen, als Dritte im Sinne des VIG zu beteiligen. Dadurch verlängert sich die Frist, innerhalb derer über Ihren Antrag zu entscheiden ist, von einem Monat auf in der Regel zwei Monate (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Bitte beachten Sie, dass Ihnen vor Ablauf der zweimonatigen Regelfrist per Bescheid zunächst nur mitgeteilt wird, ob Ihrem Antrag stattgegeben werden kann. Den Zugang zu den gewünschten Informationen können Sie erst nach Bestandskraft des Bescheids, also nach Ablauf der Klagefrist, erhalten. Der Zugang zu Informationen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 („Festgestellte, nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen worden sind") ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € kostenfrei. Für den Zugang zu sonstigen Informationen gilt dies bis zu einem Aufwand von 250 €. Bezugnehmend auf Ihre Erklärung, dass Sie einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, gemäß § 21 DSGVO widersprechen, weisen wir Sie auf folgendes hin: Gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Eine Mitteilung an Sie liefe ins Leere, da eine Antragsrücknahme dann nicht mehr möglich ist. Sollten Sie folglich Ihren Antrag über den 01.03.19 hinaus aufrechterhalten, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Da wir durch die auch von Ihnen benutzte Antragstellung über die Seite „FragDenStaat" eine Vielzahl an Anträgen erhalten haben, dauert die Bearbeitung der Anträge derzeit länger. Wir bitten hierfür um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Name Not Public >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fayton, Nürnberg“ vom 09.02.2…
To Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
Kontrollbericht zu Fayton, Nürnberg vom 09.02.2019 (#56543) [#56543]
Date
May 17, 2019, 2:12 a.m.
To
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Status
email was sent successfully.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fayton, Nürnberg“ vom 09.02.2019 (#56543) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um über einen Monat überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56543 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Kontrollbericht zu Fayton Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund der Vielzahl der VIG<< Adresse entfernt &g…
From
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Subject
Kontrollbericht zu Fayton
Date
May 20, 2019, 3:44 p.m.
Status
Awaiting response
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund der Vielzahl der VIG<< Adresse entfernt >>Anfragen, die über das Online<< Adresse entfernt >>Portal "FragDenStaat" hier eingegangen sind, können wir leider Ihren Antrag nicht in der Regelfrist von zwei Monaten gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG beantworten. Unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs schnellstmöglich bearbeiten und bescheiden. Dem von Ihnen angefragten Betrieb wurde dem Betreiber bereits unser Anhörungsschreiben zugesandt. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen