Kontrollbericht zu Kantine des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kantine des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Krausenstraße
10117 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

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  • Date
    8. March 2019
  • Due date
    April 10, 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
To Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
From
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Subject
Kontrollbericht zu Kantine des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, Berlin [#60618]
Date
March 8, 2019, 8:28 p.m.
To
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kantine des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat Krausenstraße 10117 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kind Regards, << Name Not Public >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Ord 3 300 – VIG 349/2019 Sehr geehrter Antragsteller, hiermit wird der Eingang Ihres o.a. Antrages vom 08.03.2019…
From
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Subject
AW: Kontrollbericht zu Kantine des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, Berlin [#60618]
Date
March 19, 2019, 7:50 a.m.
Status
Awaiting response

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Ord 3 300 – VIG 349/2019 Sehr geehrter Antragsteller, hiermit wird der Eingang Ihres o.a. Antrages vom 08.03.2019 bestätigt. Der von Ihnen benannte Betrieb wird zu Ihrem Antrag und der Beantwortung gemäß § 5 VIG angehört. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Betrieb gemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 VIG auf Nachfrage Ihr Name und Ihre Anschrift offen zu legen sind. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, daher ist mit einer längeren Bearbeitungszeit Ihres Antrages zu rechnen. Bitte sehen Sie aufgrund dessen von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Es ist davon auszugehen, dass Ihr Antrag auf Auskunftserteilung gebührenfrei ist. Sollten Sie mehrere Anträge gestellt haben, kann eine Gebühr entsprechend des entstandenen Zeitaufwandes erhoben werden. Die Beantwortung erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch, dies ist nur möglich, wenn Ihre Adresse vollständig ist. Mit freundlichem Gruß
<< Name Not Public >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kantine des Bundesministerium…
To Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
AW: Kontrollbericht zu Kantine des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, Berlin [#60618]
Date
June 23, 2019, 1:42 p.m.
To
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
email was sent successfully.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kantine des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, Berlin“ vom 08.03.2019 (#60618) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 75 Tage überschritten. Mit Schreiben vom 18.06.2019 (Ord 3 300-VIG/ 349 /2019) haben Sie mich mit Hinweis auf die Weitergabe von personenbezogenen Daten gefragt, ob ich an meinem Antrag festhalte. Dies bestätige ich Ihnen hiermit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>