Kontrollbericht zu la tazza d óro

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
la tazza d óro
H Hohenzollernstraße
Hohenzollernstr.
München
Bayern 80801

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

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  • Date
    25. January 2020
  • Due date
    Feb. 29, 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Albert Rieder
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
To Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung Details
From
Albert Rieder
Subject
Kontrollbericht zu la tazza d óro [#176192]
Date
Jan. 25, 2020, 12:06 p.m.
To
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Status
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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: la tazza d óro H Hohenzollernstraße Hohenzollernstr. München Bayern 80801 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Albert Rieder Anfragenr: 176192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176192 Postanschrift Albert Rieder << Adresse entfernt >>
Kind Regards, Albert Rieder
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
This message is not yet public.

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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Rieder, wir kommen auf Ihre E-Mail vom 25.01.2020 zurück und bestätigen hiermit den Eingang di…
From
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Subject
Rückmeldung erforderlich - Konkretisierung - Kontrollbericht zu la tazza d óro [#176192]
Date
Jan. 29, 2020, 10:51 a.m.
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Rieder, wir kommen auf Ihre E-Mail vom 25.01.2020 zurück und bestätigen hiermit den Eingang dieser. Ihr Antrag hinsichtlich des von Ihnen angegebenen Betrieb la tazza d óro kann derzeit aufgrund von Unbestimmtheit nicht bearbeitet werden. Der Antrag muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Sie geben als Adresse lediglich Hohenzollernstr. an. Eine Zuordnung konnte leider nicht erfolgen. Wir würden Sie bitten uns bis zum 03.02.2020 mitzuteilen - unter Nennung der genauen Adresse und Angabe der entsprechenden Hausnummer - über welchen Betrieb Sie die Informationen beantragen wollen, um eine zweifelsfreie Identifizierung zu ermöglichen. Bis dahin kann keine Bearbeitung durch uns erfolgen. Ohne weitere Informationen von Ihnen müsste das Verfahren eingestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
Albert Rieder
Sehr geehrte<< Anrede >> ... zur Konkretisierung Es handelt sich um das italienische Restaurant in d…
To Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung Details
From
Albert Rieder
Subject
AW: Rückmeldung erforderlich - Konkretisierung - Kontrollbericht zu la tazza d óro [#176192]
Date
Jan. 29, 2020, 4:23 p.m.
To
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Status
email was sent successfully.
Sehr geehrte<< Anrede >> ... zur Konkretisierung Es handelt sich um das italienische Restaurant in der Hohenzollernstr. 13 - 80801 München. Mit freundlichen Grüßen Albert Rieder Anfragenr: 176192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176192 Postanschrift Albert Rieder << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Rieder, vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Wir dürfen auf Ihren Antrag nach dem Verbrauch…
From
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Subject
Hinweis auf Veröffentlichung - Kontrollbericht zu la tazza d óro [#176192] - Erledigung Ihres Antrages
Date
Jan. 30, 2020, 11:12 a.m.
Status
Sehr geehrter Herr Rieder, vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Wir dürfen auf Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 25.01.2020 in Betreff genannter Sache zurückkommen. Eine Prüfung der Homepage www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> in Sache Kampagne "Topf Secret" hat ergeben, dass die von Ihnen begehrten Informationen zum Betrieb la tazza d óro in der Hohenzollernstr. 13 in 80801 München mittlerweile durch einen weiteren Antragsteller veröffentlicht wurden. Wir versichern, dass nach der Veröffentlichung keine weiteren von Ihnen begehrten Informationen - erhoben durch die Lebensmittelüberwachung der LHM - bestehen. Die von Ihnen beantragten Informationen können Sie unter oben genannter Homepage unter der Anfrage [#52777] einsehen. Wir dürfen davon ausgehen, dass Sie sich mit der Handhabung des Portals www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> insofern gut genug auskennen, um sich die Informationen ganz leicht selbst zu besorgen. Aus dem Grund, dass Sie sich die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen können, ist Ihr Antrag nach dem VIG mit dieser E-Mail als erledigt anzusehen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf § 4 Abs. 5 Satz 1 VIG. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen