Kontrollbericht zu MÜNCHENSTIFT gGmbH der Landeshauptstadt München, Betriebsstätte Rümannstr.

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
MÜNCHENSTIFT gGmbH der Landeshauptstadt München, Betriebsstätte Rümannstr.
Rümannstr. 60
80804 München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

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  • Date
    30. March 2022
  • Due date
    May 3, 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

This request was made as part of the campaign “Mission Fleisch”.

Jakob Franke
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
To Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung Details
From
Jakob Franke
Subject
Kontrollbericht zu MÜNCHENSTIFT gGmbH der Landeshauptstadt München, Betriebsstätte Rümannstr. [#244969]
Date
March 30, 2022, 12:48 a.m.
To
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: MÜNCHENSTIFT gGmbH der Landeshauptstadt München, Betriebsstätte Rümannstr. Rümannstr. 60 80804 München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jakob Franke Anfragenr: 244969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244969/ Postanschrift Jakob Franke << Adresse entfernt >>
Kind Regards, Jakob Franke
Jakob Franke
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu MÜNCHENSTIFT gGmbH der Land…
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From
Jakob Franke
Subject
AW: Kontrollbericht zu MÜNCHENSTIFT gGmbH der Landeshauptstadt München, Betriebsstätte Rümannstr. [#244969]
Date
May 3, 2022, 3:11 p.m.
To
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu MÜNCHENSTIFT gGmbH der Landeshauptstadt München, Betriebsstätte Rümannstr.“ vom 30.03.2022 (#244969) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jakob Franke
Jakob Franke
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu MÜNCHENSTIFT gGmbH der Land…
To Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung Details
From
Jakob Franke
Subject
AW: Kontrollbericht zu MÜNCHENSTIFT gGmbH der Landeshauptstadt München, Betriebsstätte Rümannstr. [#244969]
Date
May 30, 2022, 8:51 a.m.
To
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu MÜNCHENSTIFT gGmbH der Landeshauptstadt München, Betriebsstätte Rümannstr.“ vom 30.03.2022 (#244969) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jakob Franke
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Kontrollbericht zu Münchenstift gGmbH Sehr geehrter Herr Franke, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrages…
From
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Subject
Kontrollbericht zu Münchenstift gGmbH
Date
June 1, 2022, 2:37 p.m.
Status
Awaiting response
Sehr geehrter Herr Franke, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Bitte teilen Sie uns mit, ob sich Ihr VIG-Antrag auf das städtische Altenheim Münchenstift oder das Café im Altenheim bezieht. Beides sind unterschiedliche Betriebe. Wir bitten um Auskunft bis spätestens 08.06.22, da wir Ihren Antrag ansonsten einstellen müssen. Da der von Ihrer Anfrage Betrieb unter Umständen über Ihren VIG-Antrag informiert werden muss, wird die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation verzögert sich die Sachbearbeitung zusätzlich. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Da im Rahmen der Bescheiderstellung unter Umständen eine Interessenabwägung erforderlich ist, wird angeraten, uns die Gründe für Ihre Anfrage mitzuteilen. Es besteht keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie aus haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Jakob Franke
AW: Kontrollbericht zu Münchenstift gGmbH [#244969] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihren Antwort.…
To Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung Details
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Jakob Franke
Subject
AW: Kontrollbericht zu Münchenstift gGmbH [#244969]
Date
June 1, 2022, 6:05 p.m.
To
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihren Antwort. Der VIG-Antrag bezieht sich auf das städtische Altenheim Münchenstift. Der Grund für meine Anfrage ist, dass die Lebensmittelhygiene in Altenheimen besonders wichtig ist. Es ist wichtig, dass mögliche Probleme für die Bürger transparent sind. Mit freundlichen Grüßen Jakob Franke Anfragenr: 244969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244969/ Postanschrift Jakob Franke << Adresse entfernt >>
Jakob Franke
AW: Kontrollbericht zu Münchenstift gGmbH [#244969]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanf…
To Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung Details
From
Jakob Franke
Subject
AW: Kontrollbericht zu Münchenstift gGmbH [#244969]
Date
June 25, 2022, 10:30 a.m.
To
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu MÜNCHENSTIFT gGmbH der Landeshauptstadt München, Betriebsstätte Rümannstr.“ vom 30.03.2022 (#244969) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jakob Franke