Kontrollbericht zu Mykonos, München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mykonos
Kieferngartenstraße 5
80939 München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

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  • Date
    21. January 2019
  • Due date
    March 23, 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
To Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung Details
From
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Subject
Kontrollbericht zu Mykonos, München [#47645]
Date
Jan. 21, 2019, 10:07 p.m.
To
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Status
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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mykonos Kieferngartenstraße 5 80939 München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kind Regards, << Name Not Public >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO -…
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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Subject
Automatische Antwort: Kontrollbericht zu Mykonos, München [#47645]
Date
Jan. 21, 2019, 10:08 p.m.
Status
Awaiting response
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO - Zur Information über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten bei der Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung unter https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:c88c2152-fe4a-4526-ab76-fcf17096a904/Lebensmittelueberwachung.pdf. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich; Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir I…
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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Subject
Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich; Kontrollbericht zu Mykonos, München [#47645]
Date
Feb. 1, 2019, 9:03 a.m.
Status
Awaiting response

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich; Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres VIG-Antrages. Informationen zum Widerspruch gegen die Datenweitergabe nach DSGVO Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Wenn Sie Ihren Antrag nicht bis zum 08.02.2019 zurücknehmen, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Weiteres Verfahren bei Aufrechterhaltung Ihres Antrags Da der Betrieb über Ihren VIG-Antrag informiert wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingehen, kann diese Frist ggf. nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
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AW: Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich; Kontrollbericht zu Mykonos, München [#47645]
Date
Feb. 1, 2019, 3:37 p.m.
To
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Status
email was sent successfully.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 47645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrtAntragsteller/in die Datenweitergabe im Fall der Nachfrage durch den Betrieb ist gesetzlich vorgeschr…
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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
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AW: Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich; Kontrollbericht zu Mykonos, München [#47645]
Date
Feb. 4, 2019, 8:44 a.m.
Status
Awaiting response
Sehr geehrtAntragsteller/in die Datenweitergabe im Fall der Nachfrage durch den Betrieb ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Eine Mitteilung an Sie liefe ins Leere, da eine Antragsrücknahme dann nicht mehr möglich ist. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bitte Sie, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. …
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AW: Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich; Kontrollbericht zu Mykonos, München [#47645]
Date
Feb. 6, 2019, 10:21 p.m.
To
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bitte Sie, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 47645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mykonos, München“ vom 21.01…
To Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung Details
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AW: Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich; Kontrollbericht zu Mykonos, München [#47645]
Date
March 24, 2019, 8:20 p.m.
To
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mykonos, München“ vom 21.01.2019 (#47645) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 47645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Schreiben vom 22.03.19 wurde der Betrieb zu der geplanten Informationsweitergabe…
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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Subject
AW: Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich; Kontrollbericht zu Mykonos, München [#47645]
Date
March 25, 2019, 8:34 a.m.
Status
Awaiting response

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in mit Schreiben vom 22.03.19 wurde der Betrieb zu der geplanten Informationsweitergabe angehört. Wir müssen nun abwarten, ob der Betrieb der Herausgabe der Informationen zustimmt. Dann erst erfolgt die Entscheidung an den Betrieb, mit der Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsmittels. Das Verfahren nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist ein äußerst aufwändiges Verwaltungsverfahren. Da mittlerweile fast fünfhundertsiebzig Anträge eingegangen sind, können die Fristen, wie bereits in der Eingangsbestätigung mitgeteilt, nicht eingehalten werden. Mit freundlichen Grüßen