Kontrollbericht zu Raisch, Böblingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
<< Antragsteller:in >>
Calwer Straße 32
71034 Böblingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

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  • Date
    8. April 2025
  • Due date
    May 10, 2025
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Name Not Public >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
To Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung - Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
Kontrollbericht zu << Antragsteller:in >>, Böblingen [#332614]
Date
April 8, 2025, 12:40 p.m.
To
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: << Antragsteller:in >> Calwer Straße 32 71034 Böblingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 332614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/332614/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kind Regards, << Name Not Public >>
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.a. Antrags nach dem VIG. Eine Herausg…
From
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Subject
AW: '[EXTERNAL]'Kontrollbericht zu << Antragsteller:in >>, Böblingen [#332614]
Date
April 8, 2025, 2:24 p.m.
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.a. Antrags nach dem VIG. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag anhören, wodurch sich die Bearbeitungsfrist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate verlängert. Auf Nachfrage werden Ihre Daten gemäß § 5 II Satz 3 VIG herausgegeben. Sie erhalten zu gegebener Zeit weitere Nachricht. Sie erreichen mich persönlich Dienstag, Mittwoch und in den geraden Kalenderwochen auch am Freitag zu den üblichen Sprechzeiten im Büro. Während meiner Abwesenheit können Sie sich in dringenden Fällen an das Sekretariat unter der Telefonnummer 07031/ 663- 1468 wenden oder per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Sehr [geschwärzt], da die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage sowie die Bescheiderteilung ausschließlich postalisc…
From
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Subject
AW: '[EXTERNAL]'Kontrollbericht zu [geschwärzt], Böblingen [#332614]
Date
April 8, 2025, 2:44 p.m.
Status
Sehr [geschwärzt], da die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage sowie die Bescheiderteilung ausschließlich postalisch erfolgt, ist eine vollständige Adresse anzugeben. Bitte ergänzen Sie Ihre Angaben entsprechend. Andernfalls kann Ihren Anfrage nicht weiter bearbeitet werden. Darüber hinaus möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen: Sollte es sich bei Ihrer Anfrage um eine Anfrage zu Ihrem eigenen Betrieb handeln, wäre diese unzulässig, da Sie die angefragten Informationen auf anderem Wege erlangen können bzw. Ihnen die Kontrollberichte vorliegen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. [geschwärzt] Landratsamt Böblingen Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Parkstraße 16 71034 Böblingen Tel. 07031-663 [geschwärzt] Fax 07031-663 [geschwärzt] [geschwärzt] www.landkreis-boeblingen.de Sie erreichen mich immer am Dienstag und Mittwoch ganztags, sowie in den geraden Kalenderwochen auch am Freitag zu den üblichen Bürozeiten. Diese E-Mail könnte vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet.