Kontrollbericht zu Rheinperle, Karlsruhe

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rheinperle
Maxau Am Rhein 25
76187 Karlsruhe

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unknown

  • Date
    22. May 2019
  • Due date
    June 25, 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
To Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
Kontrollbericht zu Rheinperle, Karlsruhe [#144973]
Date
May 22, 2019, 6:02 p.m.
To
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rheinperle Maxau Am Rhein 25 76187 Karlsruhe 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kind Regards, << Name Not Public >>
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Mai 2019. Eine Nachricht geht Ihnen in den näc…
From
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Subject
Antwort: Kontrollbericht zu Rheinperle, Karlsruhe [#144973]
Date
May 23, 2019, 10:06 a.m.
Status
Awaiting response
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Mai 2019. Eine Nachricht geht Ihnen in den nächsten Tagen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
No message text
redacted
567.3 KB
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AW: [#144973] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rheinperle, Kar…
To Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
AW: [#144973]
Date
June 25, 2019, 6:23 a.m.
To
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Status
email was sent successfully.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rheinperle, Karlsruhe“ vom 22.05.2019 (#144973) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 144973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Antwort: AW: [#144973] Sehr geehrteAntragsteller/in bereits mit Schreiben vom 29. Mai 2019 haben wir Sie darüber …
Sehr geehrteAntragsteller/in bereits mit Schreiben vom 29. Mai 2019 haben wir Sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich die Frist auf zwei Monate verlängert, da wir den Betrieb zu Ihrer Anfrage anhören. Zudem wäre, selbst bei einer Frist von einem Monat, diese nicht bereits um 25 Tage überschritten. Mit freundlichen Grüßen