Kontrollbericht zu Ristaurante Pizzeria Amici, Heikendorf

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ristaurante Pizzeria Amici
Laboer Weg 3
24226 Heikendorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unknown

  • Date
    21. January 2019
  • Due date
    March 23, 2019
  • 0 followers

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
To Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
From
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Subject
Kontrollbericht zu Ristaurante Pizzeria Amici, Heikendorf [#47609]
Date
Jan. 21, 2019, 9:40 p.m.
To
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Awaiting response — email was sent successfully.

Topf Secret Zu wenige Infos

Offenbar gibt die Behörde zu wenige Informationen heraus.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ristaurante Pizzeria Amici Laboer Weg 3 24226 Heikendorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kind Regards, << Name Not Public >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrtAntragsteller/in die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Le…
From
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Subject
AW: Kontrollbericht zu Ristaurante Pizzeria Amici, Heikendorf [#47609]
Date
Feb. 21, 2019, 8:11 a.m.
Status
Request resolved

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Plön. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Mit Ihrem Antrag haben Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an einen Dritten, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, ausdrücklich widersprochen. Nach § 11 LDSG SH steht Ihnen jedoch kein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 der DSGVO zu, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG hat die informationspflichtige Behörde einem zu beteiligenden Dritten auf dessen Nachfrage Namen und Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags bitten wir Sie daher um Bestätigung der in Ihrem Antrag enthaltenen Anschrift. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Zudem verarbeiten auch wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten. Mit freundlichem Gruß
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrtAntragsteller/in die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Le…
From
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Subject
WG: Kontrollbericht zu Ristaurante Pizzeria Amici, Heikendorf [#47609]
Date
Feb. 21, 2019, 8:17 a.m.
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Plön. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Mit Ihrem Antrag haben Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an einen Dritten, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, ausdrücklich widersprochen. Nach § 11 LDSG SH steht Ihnen jedoch kein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 der DSGVO zu, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG hat die informationspflichtige Behörde einem zu beteiligenden Dritten auf dessen Nachfrage Namen und Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags bitten wir Sie daher um Bestätigung der in Ihrem Antrag enthaltenen Anschrift. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Zudem verarbeiten auch wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten. Mit freundlichem Gruß
<< Name Not Public >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich die im Antrag enthaltene Adresse. Meinen Antrag halte ich auc…
To Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
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<< Name Not Public >>
Subject
AW: WG: Kontrollbericht zu Ristaurante Pizzeria Amici, Heikendorf [#47609]
Date
Feb. 21, 2019, 8:57 a.m.
To
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
email was sent successfully.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich die im Antrag enthaltene Adresse. Meinen Antrag halte ich auch angesichts der Voraussetzungen derDatenschutzerklärung aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 47609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Betreff: Informationsgewährung nach dem Verbrau…
From
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Subject
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Date
May 2, 2019, 8:20 a.m.
Status
Betreff: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Bezug: Mein Bescheid vom 16.04.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in entsprechend meines Bescheides vom 16.04.2019 gewähre ich Ihnen hiermit folgende Informationen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) VIG über den Betrieb "Ristaurante Pizzeria Amici, Laboer Weg 3, 24226 Heikendorf": 1. Die letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 29.11.2011 und am 30.04.2019 statt. 1. Es sind im Rahmen dieser Kontrollen keine Beanstandungen festgestellt worden, bzw. keine Beanstandungen festgestellt worden, zu deren Ver­öffentlichung ich in Ansehung der Rechtsprechung des Bundes­ver­fassungs­gerichts zu § 40 Abs. 1a Lebensmittel-, Bedarfs­gegen­stände- und Futtermittel­gesetzbuch (LFGB) berechtigt bin. Der Betrieb unterliegt im Rahmen der Lebensmittelüberwachung regelmäßigen Kontrollen. Trotz der Feststellung weniger, geringfügiger Mängel handelt es sich insgesamt um einen gut geführten Betrieb. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#47609] Sehr geehrteAntragsteller/in Viel…
To Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
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Subject
AW: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#47609]
Date
May 25, 2019, 10:18 p.m.
To
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 47609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>