Kontrollbericht zu Taverne Athen, Bad Bramstedt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Taverne Athen
Ochsenweg 36
24576 Bad Bramstedt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unknown

  • Date
    28. March 2019
  • Due date
    April 30, 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Name Not Public >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
To Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
Kontrollbericht zu Taverne Athen, Bad Bramstedt [#63048]
Date
March 28, 2019, 2:47 a.m.
To
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Taverne Athen Ochsenweg 36 24576 Bad Bramstedt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kind Regards, << Name Not Public >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für d…
From
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Subject
AW: Kontrollbericht zu Taverne Athen, Bad Bramstedt [#63048]
Date
March 28, 2019, 12:17 p.m.
Status
Awaiting response
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Segeberg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Frau / Herrn Thomas Pieper, Langer Kamp 109, 22…
From
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Subject
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Date
May 15, 2019, 1:12 p.m.
Status
Request resolved
Frau / Herrn Thomas Pieper, Langer Kamp 109, 22850 Norderstedt Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Mein Bescheid vom 02.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in entsprechend meines Bescheides vom 02.05.2019 teile ich Ihnen hiermit folgende Informationen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) VIG über den Betrieb Taverne Athen, Ochsenweg 36 in Bad Bramstedt mit: 1. Die letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 20.02.2018 und am 04.04.2019 statt. 2. Es sind im Rahmen dieser Kontrollen keine Beanstandungen festgestellt worden, bzw. keine Beanstandungen festgestellt worden, zu deren Veröffentlichung ich in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 40 Abs. 1a LFGB berechtigt bin. Ich verweise insoweit auf meine Rechtsauskunft vom 02.05.2019. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Frau / Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in,…
From
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Subject
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Date
May 15, 2019, 1:20 p.m.
Status
Frau / Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in, << Adresse entfernt >> Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Mein Bescheid vom 02.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in entsprechend meines Bescheides vom 02.05.2019 teile ich Ihnen hiermit folgende Informationen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) VIG über den Betrieb Taverne Athen, Ochsenweg 36 in Bad Bramstedt mit: 1. Die letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 20.02.2018 und am 04.04.2019 statt. 2. Es sind im Rahmen dieser Kontrollen keine Beanstandungen festgestellt worden, bzw. keine Beanstandungen festgestellt worden, zu deren Veröffentlichung ich in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 40 Abs. 1a LFGB berechtigt bin. Ich verweise insoweit auf meine Rechtsauskunft vom 02.05.2019. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Rückruf: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Funktionspostfach Lebensmittel (Kreis …
From
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Subject
Rückruf: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Date
May 15, 2019, 1:24 p.m.
Status
Funktionspostfach Lebensmittel (Kreis Segeberg) möchte die Nachricht "Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)" zurückrufen.
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Frau / Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in,…
From
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Subject
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Date
May 15, 2019, 1:45 p.m.
Status
Frau / Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in, << Adresse entfernt >> Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Mein Bescheid vom 02.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in entsprechend meines Bescheides vom 02.05.2019 teile ich Ihnen hiermit folgende Informationen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) VIG über den Betrieb Sorelle Calabrese, Hamburger Str. 54 in Bad Bramstedt mit: 1. Die letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 20.09.2017 und am 04.04.2019 statt. 2. Es sind im Rahmen dieser Kontrollen keine Beanstandungen festgestellt worden, bzw. keine Beanstandungen festgestellt worden, zu deren Veröffentlichung ich in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 40 Abs. 1a LFGB berechtigt bin. Ich verweise insoweit auf meine Rechtsauskunft vom 02.05.2019. Mit freundlichen Grüßen