Kurzfristige besuch nicht verheiraten partner

Am 14. August 2020 wurde das Ministerium gebeten, Deutschland als unverheirateten Partner zu besuchen. wie lange solche Anfragen bearbeitet werden und in welcher Form die Benachrichtigung eingeht

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  • Date
    23. August 2020
  • Due date
    Sept. 26, 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 14. August 2020 …
To Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
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Subject
Kurzfristige besuch nicht verheiraten partner [#195800]
Date
Aug. 23, 2020, 8:41 a.m.
To
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 14. August 2020 wurde das Ministerium gebeten, Deutschland als unverheirateten Partner zu besuchen. wie lange solche Anfragen bearbeitet werden und in welcher Form die Benachrichtigung eingeht
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195800/
Kind Regards, << Name Not Public >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
200824, , Coronavirus – Lockerung Einreisebeschränkungen – Anerkennung wichtiger Grund/Partnerschaften Az: GI5-120…
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Subject
200824, , Coronavirus – Lockerung Einreisebeschränkungen – Anerkennung wichtiger Grund/Partnerschaften
Date
Sept. 1, 2020, 2:31 p.m.
Status
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Az: GI5-12017/1#1 - Unbekannt Sehr geehrte Frau Antragsteller/in,vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 24.08.2020 zu den Auswirkungen der Coronapandemie auf eine Einreise nach Deutschland.Zunächst noch einmal die Regelung auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI):„Die Einreise von unverheirateten Partnern aus Drittstaaten, die nicht auf der "Positivliste" stehen, ist für kurzfristige Besuchsreisen zum in Deutschland lebenden Partner (Deutscher, Unionsbürger oder Drittstaatsangehörigen mit bestehendem Aufenthaltsrecht in Deutschland) bei Erfüllung der allgemeinen Einreisevoraussetzungen (Pass und ggf. Visum) grundsätzlich möglich, wenn es sich um eine längerfristige, d.h. auf Dauer angelegte Beziehung/Partnerschaft handelt und beide Partner sich zuvor mindestens ein Mal in Deutschland persönlich getroffen haben oder bis vor Kurzem ein vorheriger gemeinsamer Wohnsitz im Ausland bestand.Als Nachweis sind bei der Einreise geeignete Unterlagen mitzuführen:• Eine formlose Einladung der in Deutschland wohnhaften Person nebst Kopie der Ausweispapiere des Einladenden,• eine Erklärung (Formular s. FAQs auf BMI-Website) beider Partner zur Beziehung mit den Kontaktdaten beider Partner, sowie• sonstige Nachweise von vorherigen persönlichen Treffen in geeigneter Form, insbesondere anhand von Passstempeln bzw. Reiseunterlagen/Flugtickets oder einem gemeinsamen Wohnsitz im Ausland; ergänzend wäre auch eine Dokumentation durch Fotos, Social Media, Brief-/Mailkorrespondenz möglich.“Die Unterlagen sind bei der Einreise den Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei vorzulegen. Diese entscheiden nach pflichtgemäßen Ermessen über eine Einreisegenehmigung. Ich bitte um Verständnis, aber weder das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) noch die Bundespolizei stellen Vorabgenehmigungen aus. Weitere Informationen können Sie auch den FAQs auf der BMI Website entnehmen (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html#doc13738352bodyText3) und (https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html) Die Regelung zur Quarantänepflicht wird von den Bundesländern in eigener Zuständigkeit erlassen. Bitte erkundigen Sie sich daher auf der Internetseite des Bundeslandes, in das Sie einreisen oder Ihren Wohnsitz haben bzw. untergebracht sein werden, wie die Quarantäneregelung dort konkret aussieht.Weiter Informationen finden Sie im Internet unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html?fbclid=IwAR3JsnBYxboEBmzGv8-4vwkmquFL7dPS_tqTdvgdq_HaeFwXQmLuJD8GZ6g.Ich hoffe, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen