Lipid Nanopartikel, wissenschaftliche Artikel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Herr Felix Beck fragte Sie am 03.08.2021 wegen seiner Bedenken bezüglich des Verhaltens im Körper der Lipid-Nanopartikel, die bei der Biontec-Impfung injiziert werden.
Es ist nicht möglich, im Internet irgendwelche Studien zu finden, in denen erforscht wurde, wie sich die Lipid-Nanopartikel im Körper verhalten, in welche Organe sie sich verteilen und ob und wann sie abgebaut werden.
Man findet nur immer wieder die Antwort, dass sie wahrscheinlich harmlos sind. Auch Sie haben unbefriedigenderweise keine Studie als Antwort gesendet, sonder nur die Antwort gesendet, die man überall liest.
Sie schreiben: "Zahlreiche Studien haben bestätigt, dass Lipid-Nanopartikel nicht zytotoxisch (zellschädigend) sind und von ihnen keine Gefahr für den menschlichen Körper ausgeht.".
Dies ist meine Anfrage an Sie: BITTE SENDEN SIE ALLE DIESE ZAHLREICHEN STUDIEN, auf die Sie sich berufen. Ich möchte sie gerne alle lesen, um mich persönlich davon zu überzeugen, dass sicher keine gesundheitliche Schädigung für mein Kind ausgeht.
Wie Sie wissen, gibt es die Studie aus Japan, dass sich die Lipid-Nanopartikel auch an den Ovarien anlagern. Ich kann mein Kind nicht impfen lassen und die Verantwortung dafür übernehmen, wenn nicht sicher ist, dass es keine langfristigen (!) Folgeschäden gibt, die bis jetzt nicht absehbar sind.
Als Tierärztin habe ich hunderte wissenschaftliche medizinische Artikel gelesen und verstehe sie auch. Bitte schicken Sie mir alle Artikel zu, auf die Sie sich in Ihrer Antwort an Herrn Beck berufen.
In dem "Faktencheck" von "Correctiv" vom 09.07.2021 steht, dass der Molkularbiologe Emanuel Wyland zwar sagt, dass die Versuche keine Organschäden bei den Versuchstieren gezeigt hätten, dass er aber Folgendes hinzugefügt hat: „Das heißt trotzdem nicht, dass bei Menschen keine (langfristigen) gesundheitsgefährdenden Folgen auftreten können. Das kann bisher in der Tat nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden.“ Bisher könne man nur sagen: „Auf Grund der Tierversuche, der geringen Mengen, sowie der grundsätzlich-chemisch nicht gefährlichen beziehungsweise reaktiven Stoffen kann man davon ausgehen, dass keine Schäden zu erwarten sind.“ .
Bitte senden Sie klare Studien, aus denen hervor geht, dass SICHER keine schädlichen Langzeitfolgen für Kinder zu erwarten sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information not held
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Date27. September 2021
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Oct. 29, 2021
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