Lipid Nanopartikel, wissenschaftliche Artikel

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Herr Felix Beck fragte Sie am 03.08.2021 wegen seiner Bedenken bezüglich des Verhaltens im Körper der Lipid-Nanopartikel, die bei der Biontec-Impfung injiziert werden.
Es ist nicht möglich, im Internet irgendwelche Studien zu finden, in denen erforscht wurde, wie sich die Lipid-Nanopartikel im Körper verhalten, in welche Organe sie sich verteilen und ob und wann sie abgebaut werden.
Man findet nur immer wieder die Antwort, dass sie wahrscheinlich harmlos sind. Auch Sie haben unbefriedigenderweise keine Studie als Antwort gesendet, sonder nur die Antwort gesendet, die man überall liest.
Sie schreiben: "Zahlreiche Studien haben bestätigt, dass Lipid-Nanopartikel nicht zytotoxisch (zellschädigend) sind und von ihnen keine Gefahr für den menschlichen Körper ausgeht.".
Dies ist meine Anfrage an Sie: BITTE SENDEN SIE ALLE DIESE ZAHLREICHEN STUDIEN, auf die Sie sich berufen. Ich möchte sie gerne alle lesen, um mich persönlich davon zu überzeugen, dass sicher keine gesundheitliche Schädigung für mein Kind ausgeht.
Wie Sie wissen, gibt es die Studie aus Japan, dass sich die Lipid-Nanopartikel auch an den Ovarien anlagern. Ich kann mein Kind nicht impfen lassen und die Verantwortung dafür übernehmen, wenn nicht sicher ist, dass es keine langfristigen (!) Folgeschäden gibt, die bis jetzt nicht absehbar sind.
Als Tierärztin habe ich hunderte wissenschaftliche medizinische Artikel gelesen und verstehe sie auch. Bitte schicken Sie mir alle Artikel zu, auf die Sie sich in Ihrer Antwort an Herrn Beck berufen.
In dem "Faktencheck" von "Correctiv" vom 09.07.2021 steht, dass der Molkularbiologe Emanuel Wyland zwar sagt, dass die Versuche keine Organschäden bei den Versuchstieren gezeigt hätten, dass er aber Folgendes hinzugefügt hat: „Das heißt trotzdem nicht, dass bei Menschen keine (langfristigen) gesundheitsgefährdenden Folgen auftreten können. Das kann bisher in der Tat nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden.“ Bisher könne man nur sagen: „Auf Grund der Tierversuche, der geringen Mengen, sowie der grundsätzlich-chemisch nicht gefährlichen beziehungsweise reaktiven Stoffen kann man davon ausgehen, dass keine Schäden zu erwarten sind.“ .
Bitte senden Sie klare Studien, aus denen hervor geht, dass SICHER keine schädlichen Langzeitfolgen für Kinder zu erwarten sind.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information not held

  • Date
    27. September 2021
  • Due date
    Oct. 29, 2021
  • 5 followers
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Herr Felix Beck f…
To Bundesministerium für Gesundheit Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
Lipid Nanopartikel, wissenschaftliche Artikel [#229896]
Date
Sept. 27, 2021, 12:02 a.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Herr Felix Beck fragte Sie am 03.08.2021 wegen seiner Bedenken bezüglich des Verhaltens im Körper der Lipid-Nanopartikel, die bei der Biontec-Impfung injiziert werden. Es ist nicht möglich, im Internet irgendwelche Studien zu finden, in denen erforscht wurde, wie sich die Lipid-Nanopartikel im Körper verhalten, in welche Organe sie sich verteilen und ob und wann sie abgebaut werden. Man findet nur immer wieder die Antwort, dass sie wahrscheinlich harmlos sind. Auch Sie haben unbefriedigenderweise keine Studie als Antwort gesendet, sonder nur die Antwort gesendet, die man überall liest. Sie schreiben: "Zahlreiche Studien haben bestätigt, dass Lipid-Nanopartikel nicht zytotoxisch (zellschädigend) sind und von ihnen keine Gefahr für den menschlichen Körper ausgeht.". Dies ist meine Anfrage an Sie: BITTE SENDEN SIE ALLE DIESE ZAHLREICHEN STUDIEN, auf die Sie sich berufen. Ich möchte sie gerne alle lesen, um mich persönlich davon zu überzeugen, dass sicher keine gesundheitliche Schädigung für mein Kind ausgeht. Wie Sie wissen, gibt es die Studie aus Japan, dass sich die Lipid-Nanopartikel auch an den Ovarien anlagern. Ich kann mein Kind nicht impfen lassen und die Verantwortung dafür übernehmen, wenn nicht sicher ist, dass es keine langfristigen (!) Folgeschäden gibt, die bis jetzt nicht absehbar sind. Als Tierärztin habe ich hunderte wissenschaftliche medizinische Artikel gelesen und verstehe sie auch. Bitte schicken Sie mir alle Artikel zu, auf die Sie sich in Ihrer Antwort an Herrn Beck berufen. In dem "Faktencheck" von "Correctiv" vom 09.07.2021 steht, dass der Molkularbiologe Emanuel Wyland zwar sagt, dass die Versuche keine Organschäden bei den Versuchstieren gezeigt hätten, dass er aber Folgendes hinzugefügt hat: „Das heißt trotzdem nicht, dass bei Menschen keine (langfristigen) gesundheitsgefährdenden Folgen auftreten können. Das kann bisher in der Tat nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden.“ Bisher könne man nur sagen: „Auf Grund der Tierversuche, der geringen Mengen, sowie der grundsätzlich-chemisch nicht gefährlichen beziehungsweise reaktiven Stoffen kann man davon ausgehen, dass keine Schäden zu erwarten sind.“ . Bitte senden Sie klare Studien, aus denen hervor geht, dass SICHER keine schädlichen Langzeitfolgen für Kinder zu erwarten sind. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229896/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Lipid Nanopartikel wissenschaftliche Artikel [#229896] Sehr Antragsteller/in wie gewünscht…
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
Eingangsbestätigung, Lipid Nanopartikel wissenschaftliche Artikel [#229896]
Date
Sept. 27, 2021, 2:45 p.m.
Status
Awaiting response
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Ihr IFG-Antrag vom 27.09.2021 Sehr Antragsteller/in auf ihren IFG-Antrag vom 27.09.2021 gebe ich Ihnen folgende I…
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
Ihr IFG-Antrag vom 27.09.2021
Date
Sept. 30, 2021, 3:13 p.m.
Status
Request resolved
Sehr Antragsteller/in auf ihren IFG-Antrag vom 27.09.2021 gebe ich Ihnen folgende Informationen. Um die Aufnahmen der die Erbinformation umfassenden mRNA in Körperzellen zu verbessern und die Stabilität zu erhöhen, wird die mRNA mit bestimmten Fettstoffen (Lipiden) umhüllt. Dadurch entstehen Lipid-Nanopartikel. Zahlreiche Studien haben bestätigt, dass Lipid-Nanopartikel nicht zytotoxisch (zellschädigend) sind und von ihnen keine Gefahr für den menschlichen Körper ausgeht. Weitere Informationen zur Sicherheit zu Lipidnanopartikeln in mRNA-Impfstoffen finden Sie auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Institutes https://www.pei.de/DE/service/faq/coronavirus/faq-coronavirus-node.html;jsessionid=3873D3315F9DA9E343C4DEA3440860FC.intranet242 , zur Sicherheit der Impfstoffe auf unsererfolgenden Internetseite: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/impfstoffe/so-sicher-ist-die-corona-schutzimpfung/ . Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Name Not Public >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 27.09.2021 [#229896] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Li…
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<< Name Not Public >>
Subject
AW: Ihr IFG-Antrag vom 27.09.2021 [#229896]
Date
Oct. 29, 2021, 4:55 p.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lipid Nanopartikel, wissenschaftliche Artikel“ vom 27.09.2021 (#229896) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229896/
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AW: Ihr IFG-Antrag vom 27.09.2021 [#229896] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Li…
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Subject
AW: Ihr IFG-Antrag vom 27.09.2021 [#229896]
Date
Oct. 29, 2021, 4:55 p.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lipid Nanopartikel, wissenschaftliche Artikel“ vom 27.09.2021 (#229896) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229896/
Bundesministerium für Gesundheit
Ihr IFG-Antrag vom 27.09.2021 [#229896] Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag na…
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
Ihr IFG-Antrag vom 27.09.2021 [#229896]
Date
Nov. 3, 2021, 9:41 a.m.
Status
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die von Ihnen beantragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden. Für die von Ihnen angesprochenen Themen kann gegebenenfalls das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) Auskunft geben. Ich rege an, Ihre Anfrage dorthin zu richten. Zu den durchgeführten Studien wird auf die öffentlich zugänglichen Bewertungsberichte verwiesen, die im Rahmen der Zulassung der verfügbaren COVID-19 Impfstoffe erstellt wurden. Diese sind auf der Internetseite der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) für die in der Europäischen Union zugelassenen COVID-19 Impfstoff abrufbar: BioNTech/Pfizer, Comirnaty: www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/comirnaty-epar-public-assessment-report_en.pdf <http://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/comirnaty-epar-public-assessment-report_en.pdf> Moderna, COVID-19 Impfstoff Moderna: www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/covid-19-vaccine-moderna-epar-public-assessment-report_en.pdf <https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/covid-19-vaccine-moderna-epar-public-assessment-report_en.pdf> AstraZeneca, Vaxzevria: www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/vaxzevria-previously-covid-19-vaccine-astrazeneca-epar-public-assessment-report_en.pdf <http://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/vaxzevria-previously-covid-19-vaccine-astrazeneca-epar-public-assessment-report_en.pdf> Johnson & Johnson/Janssen-Cilag, COVD-19 Impfstoff Janssen: www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/covid-19-vaccine-janssen-epar-public-assessment-report_en.pdf <http://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/covid-19-vaccine-janssen-epar-public-assessment-report_en.pdf>. Mit freundlichen Grüßen