Messerangriff in Aschaffenburg 2025

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Warum wurde dem tödlich verletzten 41-jährigen deutschen, nach der Messerattacke, nicht posthum das Bundesverdienstkreuz verliehen? Dieser Mann hat sein Leben gelassen um den Erzieherinnen und Kindern zu helfen. Hätte dieser Mann und der andere überlebende 72-jährige deutsche, nicht eingegriffen, wären im schlimmsten Fall vielleicht alle fünf Kleinkinder an diesem schrecklichen Tag gestorben. Wenn wir unsere
Helden nicht ehren, in was für einer Welt leben wir dann?

Awaiting response

  • Date
    8. April 2025
  • Due date
    May 10, 2025
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Carsten-Frederik Maximilian Aulenkamp
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum wurde dem tödlich verletzten 41…
To Bundespräsidialamt Details
From
Carsten-Frederik Maximilian Aulenkamp
Subject
Messerangriff in Aschaffenburg 2025 [#332595]
Date
April 8, 2025, 11:11 a.m.
To
Bundespräsidialamt
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wurde dem tödlich verletzten 41-jährigen deutschen, nach der Messerattacke, nicht posthum das Bundesverdienstkreuz verliehen? Dieser Mann hat sein Leben gelassen um den Erzieherinnen und Kindern zu helfen. Hätte dieser Mann und der andere überlebende 72-jährige deutsche, nicht eingegriffen, wären im schlimmsten Fall vielleicht alle fünf Kleinkinder an diesem schrecklichen Tag gestorben. Wenn wir unsere Helden nicht ehren, in was für einer Welt leben wir dann?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Carsten-Frederik Maximilian Aulenkamp Anfragenr: 332595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/332595/ Postanschrift Carsten-Frederik Maximilian Aulenkamp << Adresse entfernt >>
Kind Regards, Carsten-Frederik Maximilian Aulenkamp