Sehr <Information-entfernt>
mit Ihrer Mail vom 13. Oktober 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Übersicht über eingeplante Kosten zur Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie.
Ihrem Antrag kann stattgegeben werden. Nachfolgend möchten wir Ihre Anfrage beantworten.
Für die Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie hat das BMFSFJ von 2020 bis 2026 jährlich zwei Millionen Euro veranschlagt.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist einer von vielen Akteuren der Nationalen Demenzstrategie (NDS). Neben dem BMFSFJ sind u.a. auch das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung beteiligt. Weitere Akteure können Sie unter den nachfolgenden Link
https://www.nationale-demenzstrategie.de/die-strategie/akteure einsehen.
Bezüglich der Kosten, die von anderen Akteuren für die Umsetzung eingeplant werden, können Sie sich an die jeweiligen Akteure wenden.
Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen