Neuer Bericht zu den Medienbeteiligungen der Parteien

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Liebes Team des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Gibt es an sich eine aktuellere Untersuchung zu den Medienbeteiligungen der deutschen Parteien? Ich habe nur eine Ausarbeitung aus 2008 gefunden: https://www.bundestag.de/blob/414760/a71dbccce2cfb7936b327fee6e07b0ca/wd-10-035-08-pdf-data.pdf. Bitte seien Sie so freundlich und schicken mir einen Link für den Download einer neueren Untersuchung zu bzw. sagen mir, wenn es keine neuere Untersuchung gibt.

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    31. October 2018
  • Due date
    Dec. 4, 2018
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Peter Monien
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liebes Team des …
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From
Peter Monien
Subject
Neuer Bericht zu den Medienbeteiligungen der Parteien [#34315]
Date
Oct. 31, 2018, 10:07 a.m.
To
Deutscher Bundestag
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liebes Team des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Gibt es an sich eine aktuellere Untersuchung zu den Medienbeteiligungen der deutschen Parteien? Ich habe nur eine Ausarbeitung aus 2008 gefunden: https://www.bundestag.de/blob/414760/a71dbccce2cfb7936b327fee6e07b0ca/wd-10-035-08-pdf-data.pdf. Bitte seien Sie so freundlich und schicken mir einen Link für den Download einer neueren Untersuchung zu bzw. sagen mir, wenn es keine neuere Untersuchung gibt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Monien <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peter Monien << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kind Regards, Peter Monien
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr ..., mit E-Mail vom 31. Oktober 2018 bitten …
From
Deutscher Bundestag
Via
postal mail
Subject
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Date
Nov. 6, 2018
Status
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Sehr geehrter Herr ..., mit E-Mail vom 31. Oktober 2018 bitten Sie: "Liebes Team des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Gibt es an sich eine aktuellere Untersuchung zu den Medienbeteiligungen der deutschen Parteien? Ich habe nur die Ausarbeitung aus 2008 gefunden: https://www.bundestag.de/blob/414760/a71dbccc2cfb7936b327fee6e07b0ca/wd-10-035-08-pdf-data.pdf. Bitte seien Sie so freundlich und schicken mir einen Link für den Download einer neueren Untersuchung zu bzw. sagen mir, wenn es keine neuere Untersuchung gibt." Nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags durch die fachlich zuständige Organisationseinheit kann ich Ihnen mitteilen, dass nach der von Ihnen zitierten keine weitere Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags zu dem genannten Thema erstellt wurde. Sofern Sie über diese Auskunft hinaus keine rechtmittelfähigen Bescheid zu Ihrem Auftrag wünschen, bitte ich um entsprechende Nachricht bis zum 25. November 2018. Mit freundlichen Grüssen