Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum nimmt das Schauspiel Leipzig, die ihm zustehende Rolle eines subventionierten Aushandlungsort für die Stadtbevölkerung umtreibende Konflikte nicht in einer Richtung wahr, die mehr mit der allgemeinen Öffentlichkeit der Stadt, die das Theater schlussendlich ja auch finanziert, interagiert, etwa durch ein Öffentliches Ensemble, bei dem jede*r mitmachen kann und das bedingungslos in der Diskothek gespielt wird, egal ob das Stück nach elitären Kritiker*innenmeinungen "gut" ist?
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage.
Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Martin Beck
Anfragenr: 331902
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Martin Beck
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