Öffnung der Aussengastronomie

Das RKI beschreibt auf https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html : "Übertragungen im Außenbereich kommen insgesamt selten vor und haben einen geringen Anteil am gesamten Transmissionsgeschehen (45-48). Bei Wahrung des Mindestabstandes ist die Übertragungswahrscheinlichkeit im Außenbereich aufgrund der Luftbewegung sehr gering.".

1) Warum können bei einer solchen Sachlage der Wissenschaft NICHT die Aussengastronomie sowie alle weiteren gesellschaftlichen und sozialen Aktivitäten (zB. Tierparks, Zoos, OpenAirTheater etc.) unter Einhaltung der AHA+l Regeln und eines gültigen lokalen Hygienekonzeptes geöffnet werden?

2) Welche Informationen und wissenschaftlichen Erkenntnisse sprechen FÜR eine Schliessung derselbigen? Gibt es beispielsweise belastbare Meldezahlen von signifikanten Infektionen an solchen Orten?

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  • Date
    29. April 2021
  • Due date
    June 1, 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das RKI beschreibt auf htt…
To Bundesministerium für Gesundheit Details
From
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Subject
Öffnung der Aussengastronomie [#219446]
Date
April 29, 2021, 8 a.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das RKI beschreibt auf https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html : "Übertragungen im Außenbereich kommen insgesamt selten vor und haben einen geringen Anteil am gesamten Transmissionsgeschehen (45-48). Bei Wahrung des Mindestabstandes ist die Übertragungswahrscheinlichkeit im Außenbereich aufgrund der Luftbewegung sehr gering.". 1) Warum können bei einer solchen Sachlage der Wissenschaft NICHT die Aussengastronomie sowie alle weiteren gesellschaftlichen und sozialen Aktivitäten (zB. Tierparks, Zoos, OpenAirTheater etc.) unter Einhaltung der AHA+l Regeln und eines gültigen lokalen Hygienekonzeptes geöffnet werden? 2) Welche Informationen und wissenschaftlichen Erkenntnisse sprechen FÜR eine Schliessung derselbigen? Gibt es beispielsweise belastbare Meldezahlen von signifikanten Infektionen an solchen Orten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219446/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kind Regards, << Name Not Public >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
Eingangsbestätigung, Öffnung der Aussengastronomie [#219446]
Date
May 4, 2021, 11:46 a.m.
Status
Awaiting response
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Öffnung der Aussengastronomie“ vom 29.04.2021 (…
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Subject
AW: Eingangsbestätigung, Öffnung der Aussengastronomie [#219446]
Date
June 8, 2021, 11:38 a.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
email was sent successfully.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Öffnung der Aussengastronomie“ vom 29.04.2021 (#219446) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219446/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. April 2021. Zunächst weise ich darauf hin, dass das …
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
Öffnung der Aussengastronomie [#219446], AZ L4-96/Antragsteller/in/21
Date
July 12, 2021, 11:17 a.m.
Status
Request resolved
image001.jpg
1.6 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. April 2021. Zunächst weise ich darauf hin, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht betroffen ist, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen sondern auf erklärende Antworten zu Fragestellungen richtet. Die Zuständigkeiten für die Festlegung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen liegen aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung grundsätzlich bei den Bundesländern, die das Infektionsschutzgesetz (IfSG) als eigene Angelegenheit vollziehen (Artikel 83 Grundgesetz - GG). Wenden Sie sich daher mit individuellen Fragen (z. B. zur Außengastronomie) an die örtlichen Behörden im jeweiligen Bundesland. Die Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die in Ihrer Region gelten, finden Sie auf der Seite Ihres Bundeslandes: https://www.bundesregierung.de/breg-d.... Mit freundlichen Grüßen