Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Frühjahr 2020 führte die Bundesrepublik Deutschland ein sog. Open-House-Verfahren zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung durch. Im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens verschickte die Generalzolldirektion am 15.04.2020 (und ggf. kurz davor bzw. kurz danach) E-Mails mit dem Betreff "Informationen zum Openhouse-Verfahren zur Lieferung von Schutzausrüstung" an Lieferanten. Den E-Mails beigefügt waren mehrere Dateianhänge, darunter ein PDF mit dem Dateinamen "Anlage 1 - FIEGE_Lieferanten_Open-House Verfahren.pdf". Im Text der E-Mail hieß es: "Für die Anlieferung beachten Sie bitte unbedingt das beigefügte Merkblatt mit den verpflichtend einzuhaltenden Lieferstandards (Anlage 1)." Im Text der genannten Anlage 1, die mit "Verpflichtend einzuhaltende Lieferstandards im Open-House Verfahren" übertitelt war, hieß es sodann zu Ziff. 2., letzter Spiegelstrich: "Bei einer Gesamtliefermenge von über 5 Mio. Stück des anzuliefernden Artikels ist eine vorherige Abstimmung über die Modalitäten der Anlieferung erforderlich."
Ich bitte um folgende Auskünfte:
Wie ist die "Abstimmung über die Modalitäten der Anlieferung" bei Lieferanten, die den Zuschlag für "Gesamtliefermenge[n] von über 5 Mio. Stück des anzuliefernden Artikels" erhalten hatten, dokumentiert?
Ich bitte um eine Auflistung der Lieferanten und – nach Lieferanten geordnet – um Kopien der Dokumentation.
Bitte stellen Sie mir das erbetene Material per E-Mail / PDF zur Verfügung.
Die Bekanntgabe personenbezogener Daten Dritter begehre ich nicht. Es reicht die Übersendung anonymisierter Dokumentation.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 233223
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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