Open-House-Verfahren - Gesamtliefermengen über 5 Mio. Stück / Nennung der Lieferanten
Im Frühjahr 2020 führte die Bundesrepublik Deutschland ein sog. Open-House-Verfahren zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung durch. Im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens verschickte die Generalzolldirektion am 15.04.2020 (und ggf. kurz davor bzw. kurz danach) E-Mails mit dem Betreff "Informationen zum Openhouse-Verfahren zur Lieferung von Schutzausrüstung" an Lieferanten. Den E-Mails beigefügt waren mehrere Dateianhänge, darunter ein PDF mit dem Da-teinamen "Anlage 1 - FIEGE_Lieferanten_Open-House Verfahren.pdf". Im Text der E-Mail hieß es: "Für die Anlieferung beachten Sie bitte unbedingt das beigefügte Merkblatt mit den verpflichtend einzuhaltenden Lieferstandards (Anlage 1)." Im Text der genannten Anlage 1, die mit "Verpflichtend einzuhaltende Lieferstandards im Open-House Verfahren" übertitelt war, hieß es sodann zu Ziff. 2., letzter Spiegelstrich: "Bei einer Gesamtliefermenge von über 5 Mio. Stück des anzuliefernden Artikels ist eine vorherige Abstimmung über die Modalitäten der Anlieferung erforderlich."
Ich bitte um folgende Auskünfte:
1. Welchen Lieferanten wurde von der Generalzolldirektion ein Zuschlag für Gesamtliefermengen von über 5 Mio. Stück des anzuliefernden Artikels erteilt?
2. Welche Lieferanten lieferten beim Bundesministerium für Gesundheit, bei Fiege oder bei DHL tatsächlich Gesamtliefermengen von über 5 Mio. Stück des anzuliefernden Artikels an?
Ich bitte um eine Auflistung und um Kopien der Dokumentation.
Bitte stellen Sie mir das erbetene Material per E-Mail / PDF zur Verfügung.
Die Bekanntgabe personenbezogener Daten Dritter begehre ich nicht. Es reicht jeweils die Angabe der Namen (Firmen) der Lieferanten und die Übersendung anonymisierter Dokumentation.
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Date18. November 2021
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Dec. 21, 2021
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