Open-House-Verfahren - Kopien der bisher ergangenen Hinweis- und Beweisbeschlüsse

Presseberichten zufolge waren und sind beim Landgericht Bonn ca. 100 Klagen von Lieferanten gegen die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem sog. Open-House-Verfahren des Bundes zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung im Frühjahr 2020 anhängig. Ich bitte um folgende Auskünfte:

Bitte stellen Sie mir anonymisierte Kopien der Hinweisbeschlüsse und der Beweisbeschlüsse, die in diesen Klageverfahren vom LG Bonn bereits erlassen worden sind, zur Verfügung.

Bitte stellen Sie mir das erbetene Material per E-Mail / PDF zur Verfügung.

Die Bekanntgabe personenbezogener Daten Dritter begehre ich nicht; es genügt die Überlassung anonymisierter Kopien der Beschlüsse. Das jeweilige gerichtliche Aktenzeichen sollte ersichtlich sein.

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  • Date
    5. November 2021
  • Due date
    Dec. 7, 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Presseberichten z…
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Subject
Open-House-Verfahren - Kopien der bisher ergangenen Hinweis- und Beweisbeschlüsse [#232424]
Date
Nov. 5, 2021, 3 p.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Presseberichten zufolge waren und sind beim Landgericht Bonn ca. 100 Klagen von Lieferanten gegen die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem sog. Open-House-Verfahren des Bundes zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung im Frühjahr 2020 anhängig. Ich bitte um folgende Auskünfte: Bitte stellen Sie mir anonymisierte Kopien der Hinweisbeschlüsse und der Beweisbeschlüsse, die in diesen Klageverfahren vom LG Bonn bereits erlassen worden sind, zur Verfügung. Bitte stellen Sie mir das erbetene Material per E-Mail / PDF zur Verfügung. Die Bekanntgabe personenbezogener Daten Dritter begehre ich nicht; es genügt die Überlassung anonymisierter Kopien der Beschlüsse. Das jeweilige gerichtliche Aktenzeichen sollte ersichtlich sein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232424/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
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Bundesministerium für Gesundheit
Subject
Eingangsbestätigung, Open-House-Verfahren - Kopien der bisher ergangenen Hinweis- und Beweisbeschlüsse [#232424]
Date
Nov. 9, 2021, 10:34 a.m.
Status
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Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung …
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Bundesministerium für Gesundheit
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Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Kopien der bisher ergangenen Hinweis- und Beweisbeschlüsse [#232424]
Date
Dec. 3, 2021, 7:47 a.m.
Status
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Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung Ihres eingegangenen IFG-Antrages gearbeitet wird. Jedoch erreichen das Bundesministerium für Gesundheit täglich mehrere IFG-Anträge, welche Bezug zur Corona-Pandemie aufweisen und die vielfach sehr umfangreich sind. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheit möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der Pandemie betraut sind. Insbesondere sind Ihre insgesamt 28 umfangreichen Anträge von einer Organisationseinheit fachlich zu beantworten, so dass dort ein erheblicher Arbeitsaufwand entstanden ist. Zudem möchte ich Sie gerne an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass die Monatsfrist des § 7 Absatz 5 Satz 2 IFG keine zwingende Frist ist. Die entsprechenden Informationen sind dem Antragsteller zwar grundsätzlich gemäß § 7 Absatz 4 Satz 1 IFG "unverzüglich" zugänglich zu machen. Bei atypischen Fallgestaltungen darf die Monatsfrist jedoch überschritten werden (Schoch in: Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetz, 2. Auflage 2016, § 7 Rn. 167). Solche atypischen Fallgestaltungen ergeben sich insbesondere - wie im vorliegenden Fall - aus dem Umfang und/oder der Komplexität der begehrten Informationen. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Kopien der bisher erg…
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AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Kopien der bisher ergangenen Hinweis- und Beweisbeschlüsse [#232424]
Date
Dec. 7, 2021, 6:01 p.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Kopien der bisher ergangenen Hinweis- und Beweisbeschlüsse“ vom 05.11.2021 (#232424) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232424/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Kopien der bisher erg…
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AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Kopien der bisher ergangenen Hinweis- und Beweisbeschlüsse [#232424]
Date
Jan. 11, 2022, 3:20 p.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Kopien der bisher ergangenen Hinweis- und Beweisbeschlüsse“ vom 05.11.2021 (#232424) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232424/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Kopien der bisher erg…
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AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Kopien der bisher ergangenen Hinweis- und Beweisbeschlüsse [#232424]
Date
March 4, 2022, 2:41 p.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Kopien der bisher ergangenen Hinweis- und Beweisbeschlüsse“ vom 05.11.2021 (#232424) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 88 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in